Zweibrücken An sensiblen Stellen Tempo 30 einführen

Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist heute ein zentrales Thema im Bau- und Umweltausschuss, der ab 17.30 Uhr öffentlich im Stadtratssaal tagt. Die SPD spricht sich dafür aus, an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen.

Bevor der Bundesrat im September vergangenen Jahres die vereinfachte Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen ermöglicht hat, mussten Kommunen nachweisen, dass dort ein Unfallschwerpunkt vorliegt. Jetzt dürfen Kommunen auch in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ Tempo 30 einführen. Damit sind Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser gemeint. Die Stadtverwaltung betont, dass sie den Schilderwald nicht erheblich erhöhen will, sondern nur dort, wo eine sensible Einrichtung einen direkten Zugang zur Straße hat. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll – soweit möglich – zudem nur für die Dauer der Öffnungs-, Besuchs- oder Schulzeiten angeordnet werden. Die Temporeduzierung darf sich längstens auf eine Strecke von 300 Metern beziehen. Die Verwaltung schlägt zeitweise Tempo 30 in der Nähe folgender Einrichtungen vor: Kindergarten Arche Kunterbunt (Landauer-/Lammstraße), Kindergarten Wallstraße (Wallstraße), Kindertagesstätte Heilig Kreuz (Rosengartenstraße zwischen Saarland- und Gutenbergstraße), Spiel- und Lernstube in Bubenhausen (Brückenstraße), Hilgard-Grundschule Niederauerbach (Hofenfelsstraße) und Thomas-Mann-Grundschule (Römerstraße). Die Tempobegrenzungen sollen an die Schul- und Öffnungszeiten angepasst werden und nur für diese Zeit gelten, um so die Akzeptanz bei Autofahrern zu erhöhen.

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