Zweibrücken Herr Nabu und der Kahlschlag

Mit großem Gerät werden am Radweg in Rimschweiler Bäume gefällt. Der Nabu beklagt, ein so rigoroser Kahlschlag sei nicht nötig,
Mit großem Gerät werden am Radweg in Rimschweiler Bäume gefällt. Der Nabu beklagt, ein so rigoroser Kahlschlag sei nicht nötig, der UBZ betont, er komme seiner Verkehrssicherungspflicht nach.

Der Zweibrücker Naturschutzbund (Nabu) ist unzufrieden mit der Arbeit des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ). Der UBZ schneidet zurzeit am Radweg in Rimschweiler Bäume zurück – aus Gründen der Verkehrsicherungspflicht, wie Geschäftsführer Werner Boßlet sagt. Der Pressewart der Umweltschützer, Christoph Domke, beklagt, dass der Bestand zu radikal abgeholzt wird, zumal das Gelände als Vogelschutzgebiet ausgewiesen sei.

„Wenn dort morgen ein Ast auf ein Kind fällt, müssen wir dafür den Kopf hinhalten und nicht der Herr Nabu“, sagt UBZ-Geschäftsführer Werner Boßlet auf Anfrage. Das städtische Tochterunternehmen schneidet am Radweg in Rimschweiler, zwischen der Forstbergstraße und der Stadtgrenze zu Althornbach, den Baumbestand zurück. Es heißt, man müsse wegen der Verkehrssicherungspflicht abgestorbene und zu eng stehende Bäume entfernen. „Wir machen dort genau das, was notwendig ist. Und was notwendig ist, entscheidet nicht der Nabu“, so Boßlet weiter. Der UBZ habe studierte Experten, auf deren Urteil man vertrauen könne. Er sei nicht bereit, darüber zu diskutieren, stellt der Geschäftsführer klar. Försterin Maria Jäger, die seit Kurzem für das Revier Zweibrücken zuständig ist, erklärt: „Die Verkehrssicherungspflicht ist ein heikles Thema.“ Wenn Fußgänger und Radfahrer von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Ästen verletzt werden könnten, muss das abgestorbene Holz natürlich entfernt werden, sagt sie. Grundsätzlich schneide man aber nichts ab, wovon keine Gefahr ausgeht. Der Nabu weist darauf hin, dass das Gelände laut Erlass des Landesumweltamts als europäisches Vogelschutzgebiet gilt. Der UBZ sei dazu verpflichtet, Hecken und Bäume als Lebensgrundlage für den hier vorkommenden Neuntöter zu erhalten. Zudem habe man an Ort und Stelle festgestellt, dass der Radweg völlig frei von Vegetation und damit ein Eingreifen nicht nötig sei. Schon im vergangenen Jahr sei in Höhe Althornbach das Landschaftsbild − mit der Verkehrssicherungspflicht als Begründung − entstellt worden, beschwert sich Domke. Eine Begründung, die sich laut Nabu mehr und mehr zum Totschlagargument entwickelt: Es werde alles abgeholzt, obwohl zuvor lediglich Pflegemaßnahmen angekündigt wurden. Dabei müsse das CO2-speichernde und Temperatur regulierende Grün bewahrt und vermehrt werden. „Ich verstehe nicht, warum man diese unnötigen Arbeiten durchführt. Das kostet auch alles Geld“, sagt Domke. Grundsätzlich regelt das Gesetz, was hinter der Verkehrssicherungspflicht steckt. Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass andere dadurch nicht zu Schaden kommen. Im konkreten Fall heißt das, der UBZ muss kranke und abgestorbene Bäume entlang des Weges fällen, um Fußgänger und Radfahrer vor herabfallenden Ästen zu schützen. Zwar können auch gesunde Weichholz-Baumarten wie Pappeln und Kastanien Äste abwerfen. Gesunde Bäume müssen laut Verkehrssicherungspflicht nicht gefällt werden. Ob der Kahlschlag in Rimschweiler über das Ziel hinausschießt oder verhältnismäßig ist, darüber werden sich Nabu und UBZ wohl nicht einig.

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