Speyer Verwaltungsgericht: Auto von Raser in Speyer-Nord zurecht sichergestellt

Speyer-Nord: In der Spaldinger Straße (Bild von rechts oben nach links unten, entlang des Grünstreifens) ist nur Tempo 50 erlaub
Speyer-Nord: In der Spaldinger Straße (Bild von rechts oben nach links unten, entlang des Grünstreifens) ist nur Tempo 50 erlaubt.

Das Auto eines Mannes, der rücksichtslos durch Speyer-Nord gerast ist, ist zurecht sichergestellt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Gegen den Beschluss ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Es geht um einen Vorfall am 11. Oktober 2023. Der Autofahrer war laut Gericht in der Spaldinger Straße in Richtung Waldsee unterwegs, als er auf Höhe Kastanienweg sehr stark beschleunigt habe, ohne zu blinken auf die Gegenfahrbahn und links vorbei an einer Verkehrsinsel zum Überholen von zwei Autos angesetzt habe. Er sei bis zu 120 statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde gefahren – an fünf weiteren Einmündungen, einer Kreuzung und zwei Fußgängerwegen vorbei. Ein Polizist in Zivil habe ihn letztlich aus dem Verkehr gezogen.

Der Entscheidung der Polizei, das Auto zur Gefahrenabwehr sicherzustellen, widersprach der Mann vor Gericht. Er beantragte die Herausgabe des Fahrzeugs, hatte damit aber laut Verwaltungsgericht keinen Erfolg. „Die Sicherstellung sei rechtlich nicht zu beanstanden“, teilt dieses mit. Es habe ausreichende Anhaltspunkte für weitere erhebliche Verkehrsverstöße gegeben. Die Richter sprechen von einer „gravierenden Missachtung verkehrsrechtlicher Regelungen und einer kaum zu überbietenden Ignoranz der mit einer um mehr als das Doppelte erhöhten Geschwindigkeit innerorts und noch dazu in einem Wohngebiet und an mehreren Fußgängerüberwegen einhergehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer“.

Der Mann habe zudem keine Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt und jegliche Aussage verweigert. Auch zuvor sei er schon durch erhebliches verkehrswidriges Fahrverhalten aufgefallen. Er lasse sich weder von Verkehrsregeln, noch von polizeilichen Ansprachen oder Bußgeldbescheiden beeindrucken. Die Polizei habe deshalb vom Fortbestehen der Gefahrenlage ausgehen und das Fahrzeug sicherstellen dürfen.

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