Speyer Verbleib von 15 Nestern unklar

Derweil hat der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) der RHEINPFALZ Fotos von den Platanen vor dem überraschenden Rückschnitt (wir berichteten) zur Verfügung gestellt. Auf den Bildern sind auf den fünf Bäumen, die später bis auf die dicksten Äste gestutzt wurden, keine Saatkrähen-Nester zu erkennen. Die Bilder des „Baumbeauftragten“ der Behörde sind dem Beigeordneten Frank Scheid (SWG) und den zuständigen Mitarbeitern der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt bereits vor einigen Tagen vorgelegt worden. Das hat Behörden-Sprecher Markus Ramp auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt. Nach einem internen Klärungsprozess hat der LBB-Sprecher inzwischen auch der Veröffentlichung der Fotos zugestimmt. Nach Angaben von Ramp sind die Bilder von den Platanen am Finanzamt am Montag, 10. Februar, gemacht worden. Damit liegt das Aufnahmedatum eine Woche nach dem Ortstermin von Mitarbeitern des Landesbetriebs LBB, der SGD und des Bürgerbeauftragten des Landes am Dienstag, 4. Februar, sowie fast zwei Wochen vor dem Rückschnitt am Samstag, 22. Februar. Der Ortstermin war dann ohne das Wissen der Stadtverwaltung abgehalten worden. Wie eine SGD-Sprecherin informierte, gab ihre Behörde dabei grünes Licht für einen Rückschnitt, aber nur von Bäumen ohne Nester. Nach Auskunft Scheids hatte die SGD am 2. Oktober 2013 einen Antrag des Landesbetriebs LBB abgelehnt, der auf eine Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Verbot der Beseitigung von Nestern der Saatkrähe n abgezielt hatte. In einem Schreiben an die Neustadter Behörde vom 7. März wies Scheid auf eine Kartierung der Saatkrähen-Nester im Stadtgebiet im vergangenen Jahr hin, nach welcher im Hof des Finanzamts 18 Brutstätten gezählt wurden. Da sich auf den beiden am 22. Februar nicht zurückgeschnittenen Bäumen nur drei Nester befanden, geht der Beigeordnete davon aus, das die anderen 15 Nester von den Bäumen entfernt wurden. „Dass der Wind sie weggeblasen hat, können wir ausschließen“, sagte er. Bei der Stadt meldeten sich zudem drei Personen, die bis kurz vor dem Baumschnitt noch zahlreiche Nester in den Platanen gesehen haben, wie Scheid informierte. Aufgrund dessen geht der Beigeordnete von einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz aus, das eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Vogelarten, wozu die Saatkrähen zählen, untersagt. Seiner Ansicht nach liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche die SGD als Obere Naturschutzbehörde zu ahnden habe. Davon will er die Neustadter Beamten bei dem Gespräch am 2. April überzeugen. Allerdings wird sich die Gruppe voraussichtlich nur in Scheids Büro und nicht, wie von ihm gewünscht, auch im Hof des Finanzamts treffen. Eine SGD-Sprecherin teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass das fragliche Thema und die Umstände des Umgangs mit Genehmigungen und tatsächlicher Handhabung anhand von Fotos besprochen werden sollen; ein Ortstermin sei für die Erörterung nicht vorgesehen. LBB-Sprecher Ramp erklärte, die Mitarbeiter seiner Behörde hätten sich gesetzestreu verhalten. Unmittelbar vor dem Rückschnitt der fünf Platanen seien jedoch nicht noch einmal Fotos gemacht worden. Derweil ist die Anzahl der Nester in den zwei unberührten Platanen am Finanzamt von drei auf jetzt wieder sechs gestiegen. Am Fischmarkt sind inzwischen sogar zehn Brutstätten zu erkennen. Auch im Hof der Polizeiinspektion in der Maximilianstraße und an mehreren weiteren Stellen im Stadtgebiet sind in den vergangenen Tagen erstmals Saatkrähen-Nester festgestellt worden (wir berichteten).

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