Speyer Stadt macht Ernst im Kampf gegen Bordsteinrampen

Bordsteine in Speyer: nicht überall so hoch wie hier vor dem Bahnhof.
Bordsteine in Speyer: nicht überall so hoch wie hier vor dem Bahnhof.

Die Speyerer Stadtverwaltung will Ernst machen in ihrem Kampf gegen illegale Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Frist, sie zu beseitigen, ist jetzt abgelaufen.

Bordsteine können für tiefergelegte Autos zum Problem werden, aber zum Beispiel auch für Rollstuhlfahrer oder auf Rollatoren angewiesene Fußgänger. Laut Stadtverwaltung gibt es deshalb immer wieder Bürger, die vor ihren Grundstücken Rampen an die Bordsteine legen oder sogar daran befestigen. „In den vergangenen Jahren wurden entsprechende Fälle vermehrt festgestellt“, so Anna Hahn, Sprecherin der Stadtverwaltung, auf Anfrage. Sie seien jedoch im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig.

Probleme der Rampen seien, dass sie die Oberflächenentwässerung der Straße beeinträchtigen oder dass sie ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnten, teilt die Stadt mit. Das betreffe auch die Straßenreinigung und den Winterdienst. Deshalb seien sie erlaubnispflichtige Sondernutzungen, die bei der Stadt beantragt werden müssten. Wer sie unerlaubt anbringe, begehe eine Ordnungswidrigkeit oder – etwa im Fall des Festschraubens – eine strafbare Sachbeschädigung.

Aufruf im „Amtsblatt“

Die Verwaltung hat deshalb Anfang März in ihrem „Amtsblatt“ einen Aufruf gestartet: Solche Rampen müssten innerhalb von 14 Tagen entfernt werden. Andernfalls übernehme das die Stadt und stelle den Anliegern die Kosten dafür in Rechnung. Diese Fälle könnten sich jetzt häufen, nachdem die Frist abgelaufen ist. Die Stadt habe das aber auch in der Vergangenheit schon entsprechend kontrolliert, betont Hahn. Von einer Verschärfung der Praxis könne also keine Rede sein.

Die in den vergangenen Jahren festgestellten Fälle verteilten sich über das gesamte Stadtgebiet. Sie seien nicht gezählt worden, weil im Normalfall keine Verfahren eingeleitet werden mussten: Die Mehrheit der Verursacher habe sich verständnisvoll gezeigt und kurzfristig Abhilfe geschaffen. Hahn zufolge „möchte die Stadtverwaltung mit der Ankündigung im Amtsblatt die Bürgerschaft stärker für das Thema sensibilisieren, damit solche Fälle gar nicht erst entstehen“.

Alternative: Bauliche Absenkung

Die Hoffnung auf nachträgliche Genehmigungen von Bordsteinrampen bremsen die Verantwortlichen im Rathaus. Normalerweise seien diese nicht möglich. Wer unter einem zu hohen Bordstein vor seinem Grundstück leide, könne jedoch dessen bauliche Absenkung beim städtischen Tiefbauamt beantragen. Diese seien bei passenden räumlichen Gegebenheiten genehmigungsfähig, wenn der Antragsteller die Kosten trage.

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