Speyer Schwarzfahren: Amtsgericht verurteilt junge Frau

«Germersheim.» 18 Schwarzfahrten hat eine 23-jährige Schülerin aus Lingenfeld vor dem Amtsgericht Germersheim eingeräumt. Dafür wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre. Zudem muss die Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Es ist nicht der Raub der Kronjuwelen“, sagte die Amtsrichterin und wies darauf hin, dass das Erschleichen von Leistungen mit Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Denn das Schwarzfahren belaste die Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt die Fahrgäste. Wer seine Fahrt bezahle, komme sich sonst vor „wie der Depp“, sagte der Staatsanwalt. Die Angeklagte sei „beharrlich uneinsichtig“. Auch dürften die 18 eingestandenen Schwarzfahrten nur die sein, bei denen die 23-Jährige erwischt wurde, sagte der Staatsanwalt. Auf der anderen Seite rechnete die Amtsrichterin der Angeklagten vor, dass sie sich für die Strafgelder an die Verkehrsbetriebe schon einige Monatskarten hätte leisten können. Denn mit der Erstattung der 4,90 Euro pro Fahrt ist es nicht getan. Strafen von jeweils 60 Euro kommen dazu. „Es ist schwer, mit 300 Euro vom Jobcenter allein klarzukommen“, sagte die 23-Jährige. Sie hat keinen Kontakt zur Mutter, wenig Kontakt zum Vater und sucht ihren eigenen Weg. Sie lebt bei der Schwester, macht den Hauptschulabschluss, um dann eine Ausbildung anzufangen. „Sie müssen etwas tun, damit die Negativkarriere ein Ende nimmt“, sagte die Richterin der jungen Frau. Sollte sie wieder schwarzfahren oder eine andere Straftat begehen, müsse sie damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen.

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