Speyer Radlos

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Offenbach. Die Nachricht, die Axel Wassyl zurzeit Kopfzerbrechen bereitet, kommt vor wenigen Tagen per Einschreiben. Als der Offenbacher Ortsbürgermeister den Briefumschlag öffnet, ist er fassungslos. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße teilt in dem Schriftstück mit, dass die Stadtwerke Speyer die zehnte Windkraftanlage auf Offenbacher Gemarkung bauen dürfen – und zwar sofort. Dabei hatte die Kommune den Bauantrag abgelehnt. Am vergangenen Mittwoch reicht der Ortsgemeinderat Einspruch gegen die Entscheidung ein. Wenn es keine Einigung gibt, will die Kommune vor Gericht ziehen. Ein Sprung ins Jahr 2015, es ist Anfang Dezember. Die Stadtwerke Speyer stellen bei der Ortsgemeinde Offenbach einen Bauantrag. Sie möchten auf dem Gollenberg, einer Erhebung zwischen Herxheim und Offenbach, eine Windkraftanlage bauen. Das Gremium lehnt den Antrag ab. Begründung: Die Lärmgrenze für die Kommune sei durch die bestehenden Windräder bereits überschritten. Das bestätige ein Gutachten, sagt Wassyl. Deshalb seien vier Anlagen schon gedrosselt worden. Zur Erklärung: Für jede Gemeinde gibt es eine Lärmobergrenze. Dabei werden alle Geräuschkulissen zusammengefasst – dazu zählen beispielsweise auch Gewerbegebiete. Ist das Limit erreicht, darf nichts hinzukommen, was den Lärm erhöht. Und genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Offenbacher an. Die Gemeinde plant im Osten das neue Gewerbegebiet Im Niedersand. Würden die Stadtwerke die Anlage bauen, könnte das Areal Geschichte sein, weil der Lärm des Windrads alle Grenzwerte sprengen könnte. „Das macht uns die größten Sorgen. Deshalb werden wir im Notfall klagen, weil wir Planungssicherheit brauchen“, sagt Wassyl (parteilos). Die Kreisverwaltung könne nichts gegen den Antrag der Stadtwerke tun, wie sie auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilt. „Die Entscheidung über immissionsschutzrechtliche Anträge unterliegt nicht dem Ermessen der Behörde. Die beantragte Genehmigung ist zwingend zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen“, heißt es. Aufgrund rechtsstaatlicher Prinzipien habe der Antragsteller einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Die Stadtwerke Speyer hätten ein Gutachten vorgelegt, das zeige, dass der Lärmschutz für Offenbach nicht gefährdet sei, der Kreis habe ein zweites von einem unabhängigen Gutachter erstellen lassen – auch darin steht: Alles kein Problem. Deshalb habe die zuständige Fachbehörde, die SGD Süd in Neustadt, dem Antrag der Stadtwerke zugestimmt. Die Ortsgemeinde habe nun selbstverständlich die Möglichkeit, in einem Eilverfahren das Verwaltungsgericht Neustadt anzurufen, dieses werde sehr schnell entscheiden, ob in diesem Fall das Interesse der Gemeinde wichtiger sei als das der Stadtwerke. „Abschließend ist festzuhalten: Die Immissionsschutzbehörde war rechtlich verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen. Sie war ebenso rechtlich verpflichtet, das versagte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.“ Axel Wassyl reicht das aber nicht. Das Problem sei nun: Die Stadtwerke könnten das Windrad sofort bauen – und damit Fakten schaffen, die nicht mehr revidierbar seien. „Ich verstehe die juristischen Zwänge der Kreisverwaltung“, sagt er. Aber die Ablehnung des Bauantrags könne nur kassiert werden, wenn das öffentliche Interesse der Sache entgegenstehe. Und das sei nicht der Fall. |ansc

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