Speyer Junge Frau schildert Sex-Szenen nicht-öffentlich

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Vor der Dritten Großen Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts ist am Mittwoch das Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Neuhofen und dessen 23-jährige Ehefrau fortgesetzt worden. Dem gelernten Tischler wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mehrfach junge Frauen in die gemeinsame Wohnung des Paares gelockt und vergewaltigt zu haben. Bei der dritten Sitzung am Donnerstag äußerte sich der Angeklagte – über seinen Anwalt – erstmals zu den Vorwürfen. Er gab zu, kinderpornografisches Material besessen zu haben.

Sexuelle Nötigung, teilweise in Tateinheit mit Körperverletzung, sowie die Verbreitung kinderpornografischen Materials umfasst die Anklage gegen den 34-Jährigen. So sollen der Neuhofener und seine Frau, eine gebürtige Speyererin, im Mai 2016 eine ihnen zuvor nicht bekannte Frau unter einem Vorwand aus einer Ludwigshafener Diskothek in die gemeinsame Wohnung gelockt haben. Dort sei die Frau gefesselt und unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe zum Sex gezwungen worden. Im Juli 2016 soll der Angeklagte über das Internet eine 18-Jährige kontaktiert haben – unter dem Vorwand, eine Babysitterin zu suchen. Auch in diesem Fall habe er das Opfer mit einer Schreckschusswaffe bedroht, gefesselt und zum Sex gezwungen. Zuvor, im Februar 2016, soll der Mann eine 25-jährige Frau, die er über ein Internetportal kennengelernt habe, emotional unter Druck gesetzt und zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben. Alle drei Frauen treten als Nebenklägerinnen auf. Der Angeklagte, ein gebürtiger Nordrhein-Westfale, ist laut Gerichtssprecher Christian Bruns wegen schweren sexuellen Missbrauchs vorbestraft. Laut Rechtsanwalt Frank Abele (Bruchsal), der die 18-jährige Nebenklägerin vertritt, hat er bereits über vier Jahre im Gefängnis verbracht. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Seine mitangeklagte Frau trat bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung. Die jetzt verhandelten Fälle waren im Zuge von Ermittlungen wegen der Verbreitung kinderpornografischen Materials ans Licht gekommen. Dabei waren in der Wohnung des Paares einschlägige Bilder sowie Waffen gefunden worden. Zudem habe die Betreuerin der 18-Jährigen Anzeige erstattet, so Abele. Bei den sexuellen Nötigungen habe der 34-Jährige Sado-Maso-Phantasien ausgelebt, so Bruns, von „harten Dingen“ sprach er im Vorfeld des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch. Die 25-Jährige, die der Angeklagte über ein Internetportal kennengelernt hatte, leidet nach Angaben ihrer Rechtsanwältin Inga Berg (Mannheim) unter einer posttraumatischen Belastungsstörung – und sei nicht in der Lage, ihre Zeugenaussage in Anwesenheit des Angeklagten zu machen. Zum Schutz der Privatsphäre der Frau beantragte Berg bei der Verhandlung am Mittwoch den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Befragung. Rechtsanwalt Sebastian Göthlich (Ludwigshafen), der Verteidiger des 34-Jährigen, wollte die Aussage der Zeugin bezüglich der Kontaktaufnahme zum Angeklagten öffentlich verhandelt sehen. Hintergrund ist die Frage, ob und wieweit es im Fall der 25-Jährigen zu einvernehmlichem Sex gekommen ist. Nach einem Gespräch mit der Zeugin und einem Gutachter verfügte Vorsitzender Richter Alexander Schräder die Befragung der Frau in nicht-öffentlicher Sitzung. Der Angeklagte musste ihre Aussage per Videoübertragung mitverfolgen. Die Erklärung, die Rechtsanwalt Göthlich am Donnerstag für seinen Mandanten abgab, kam kurz vor der Aussage dreier Zeugen – Polizeibeamte und IT-Forensiker –, die über Funde von kinderpornografischen Bildern und Videos in der Wohnung des Paares berichteten. Anfang Juni 2016 wurden die Räume von der Polizei durchsucht, weil der Verdacht auf den Besitz von Kinderpornografie bestand. Zudem fand die Polizei damals Schreckschusswaffen. Bei der Festnahme des Angeklagten im Oktober fanden die Ermittler laut Zeugen überdies ein Smartphone, auf dem Dateien mit Kinderpornografie gespeichert waren. In einer zweiten Teilerklärung gab der Angeklagte, wieder über seinen Anwalt, zu, ohne Führerschein gefahren zu sein und dafür gestohlene Kennzeichen an seinen Wagen montiert zu haben. Der Vorgang ist bedeutsam für den Fall des 18-jährigen mutmaßlichen Opfers aus dem Badischen. Die junge Frau stand laut ihres Rechtsbeistandes Frank Abele zum Tatzeitpunkt unter Betreuung – und war in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Sie reiste zweimal mit der Bahn nach Ludwigshafen und wurde vom Angeklagten mit dem Auto an der Endhaltestelle abgeholt. Beim ersten Treffen war die 18-Jährige laut Abele mit der Behauptung vertröstet worden, das angeblich zu beaufsichtigende Baby sei anderswo untergebracht. Beim zweiten Treffen soll die Frau laut Anklage gefesselt und mehrfach vergewaltigt worden sein. Die 18-Jährige ist derzeit laut ihrem Anwalt in einer geschlossenen Einrichtung der Psychiatrie. In der nächsten Sitzung am 18. April besteht für die Dritte Große Strafkammer nach Angaben von Richter Alexander Schräder mit der Anhörung zweier Hauptzeugen die Gelegenheit, „vertieft“ in die Vorwürfe gegen die Angeklagten einzusteigen. Im Vorfeld hätten die Beschuldigten eine gute Gelegenheit, sich zu den Hauptvorwürfen zu äußern, so Schräder am dritten Verhandlungstag.

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