Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Impfpflicht: Gesundheitsamt droht mit Konsequenzen

Umstritten: Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal.
Umstritten: Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal.

Seit 16. März gilt die Impfpflicht gegen Corona für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Komplett umgesetzt ist diese noch nicht, denn zunächst gab es Meldefristen. Jetzt droht das für die Region zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises Konsequenzen ab Juni an. Wie gehen die Arbeitgeber der Betroffenen damit um?

„Wir sind über diese Impfpflicht nicht erfreut, sie bereitet uns wirklich Probleme“, sagt Melanie Müller von Klingspor, Sprecherin des Caritasverbands im Bistum Speyer. In der Domstadt ist ihr Pflegeheim St. Martha von der politischen Auflage betroffen. „Zum Glück trifft es uns hier nicht so hart, wir haben nur zwei ungeimpfte Fachkräfte.“ Die Caritas würde sie gerne weiterbeschäftigten und würde dies dem Gesundheitsamt auch mitteilen, wenn sie zu einer Stellungnahme aufgefordert würde, so die Sprecherin.

Hintergrund der Sorgen auf Träger-Seite ist der Pflegekräftemangel. Jeder Mitarbeiter der kündige, tue „extrem weh“. Im Marthaheim habe noch niemand gekündigt, in anderen Caritas-Häusern schon, so Müller von Klingspor. Viele Ungeimpfte ließen sich länger krankschreiben und hofften, dass die Auflage im Jahr 2023 nicht mehr gilt.

Auch bei den Diakonissen Speyer wird die Lage weiter beobachtet. Sie sind Träger unter anderem von Kliniken und Pflegeheimen und hatten im Erfassungszeitraum in März von rund 5200 Mitarbeitern über alle Berufsgruppen noch 160 ohne Immunitätsnachweis. Das betreffe alle Standorte auch über Speyer hinaus, so Sprecherin Barbara Fresenius auf Anfrage. Inzwischen habe sich diese Anzahl weiter verringert. Für die Speyer-Einrichtungen sei im Hospiz im Wilhelminenstift eine Impfquote von 100 Prozent, im Haus am Germansberg von 99,2 Prozent, im Bürgerhospital von 98,2 Prozent und im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus von 97 Prozent erreicht.

Ähnlich hoch ist die Impfquote unter den Mitarbeitern im St.-Vincentius-Krankenhaus, wie die Ärztliche Direktorin Cornelia Leszinski auf Anfrage mitteilt. „Nach unserem Kenntnisstand habe nur ein Viertel der betroffenen Mitarbeiter Post vom Gesundheitsamt erhalten“, sagt sie. Bei keinem sei bisher ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden. Auch habe noch niemand gekündigt. Leszinski hofft, dass das so bleibt.

Im Seniorenhaus Burgfeld der Arbeiter-Wohlfahrt (Awo) in Speyer sieht es ähnlich aus. Bisher habe die Einrichtung wegen der Impfpflicht niemanden verloren. „Ein paar Mitarbeiter haben sich mit Einführung der Pflicht impfen lassen“, sagt Einrichtungsleiterin Janine Sitzenstuhl. Es gebe derzeit noch eine Person, die nicht geimpft sei. Eine Rückmeldung vom Gesundheitsamt habe man noch nicht bekommen, lediglich die betroffene Person.

Für den kompletten Gesundheitsamtsbezirk mit Speyer, Ludwigshafen, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis sind der Behörde seit Mitte März 832 Mitarbeiter gemeldet worden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Ob damit alle Ungeimpften benannt seien, kann das Gesundheitsamt nicht sagen: „Die Meldepflicht liegt ausschließlich bei den Einrichtungen und Unternehmen“, heißt es. Mitte Februar hatte das Amt mitgeteilt, man rechne mit einem Anteil von fünf bis zehn Prozent Ungeimpften – 1500 bis 2000 Personen – in den betroffenen Einrichtungen.

Die Gemeldeten seien angeschrieben und gebeten worden, Impfnachweise vorzulegen. Die Einrichtungen und Unternehmen sollen im Laufe des Monats angehört werden. Erst dann – voraussichtlich ab Juni – müssten Personen, die die Anforderungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfüllen, mit Konsequenzen rechnen. Es sei beabsichtigt, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Kontrolle der Impfpflicht stelle Gesundheitsämter vor große Herausforderungen und sei nur mit zeitlichem Verzug leistbar. Trotz Ausschreibung habe man die dafür geplanten Stellen noch nicht besetzt, eine interne Umverteilung des Personals innerhalb des Hauses würde zu Einschränkungen bei anderen Aufgaben führen.

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