Speyer Hohe Haftstrafe für Haupttäter

Lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung: Die Dritte große Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts ist in ihrem Urteil gegen
Lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung: Die Dritte große Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts ist in ihrem Urteil gegen den Hauptangeklagten noch über dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben.

«Frankenthal/Neuhofen.»Mit dem Urteil gegen den 34-Jährigen, unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung in drei Fällen, Nötigung, Körperverletzung und der Verbreitung von Kinderpornografie, ist die Dritte große Strafkammer mit ihrem Vorsitzenden Alexander Schräder am Montagnachmittag noch über dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben: Staatsanwältin Cornelia Unholtz hatte 13 Jahre Haft plus anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert, sein Verteidiger Sebastian Göthlich (Ludwigshafen) acht Jahre und sechs Monate, die in einer psychiatrischen Anstalt verbüßt werden sollten. Seine mitangeklagte 23-jährige Ehefrau ist gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die beiden Angeklagten hatten die Taten bereits an einem der ersten Sitzungstage gestanden. „Ein derartiger Umgang eines Täters mit seinen Opfern“, wie ihn der Verurteilte bei seinem Tun gezeigt habe, sei „Gott sei Dank sehr selten vor Gericht“, so Schräder gestern in seiner ausführlichen Urteilsbegründung. Wie mehrfach berichtet, hatte der 34-Jährige in zwei Fällen, einmal unter Mittäterschaft seiner Ehefrau, junge Frauen in die Neuhofener Wohnung des Paares gelockt und dort unter Vorhalt einer Schreckschusspistole und der Anwendung härtester Sexualpraktiken aus dem S/M-Bereich vergewaltigt. Anschließend wurden die beiden Opfer unter anderem mit angeblichen Kontakten des Täters zur Rockergruppe „Hells Angels“ eingeschüchtert. Unter anderem die „fehlende Empathie“ des einschlägig vorbestraften Angeklagten bei der Ausführung der Taten fand der Vorsitzende Richter bemerkenswert. Zudem fielen die Taten durch ihre Schwere aus dem Rahmen dessen, was der Gesetzgeber gemeinhin als Vergewaltigung definiere – was sich massiv strafverschärfend auswirke. Strittig war in der Endphase des seit Ende März laufenden Prozesses unter anderem Schwere und Ausmaß der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten: Das Gutachten von Professor Wolfgang Retz von der Uniklinik Mainz, auf der vorletzten Sitzung des Prozesses vorgetragen, hatte beim Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt – und Wahlfreiheit und Handlungsspielraum betont, die der 34-Jährige beim Ausleben seiner Sexualität habe und gehabt habe. Dem gegenüber hatte sein Anwalt die Schwere der dissoziativen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten betont, die eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung und eine Therapie ebenda notwendig mache. Das Gericht schloss sich der Meinung des Gutachters an. Zudem sprächen die Vorplanungen, die für die Vergewaltigungen notwendig gewesen seien, gegen einen zwanghaften, nicht durch Willensentscheidungen beeinflussten Sexualtrieb des Angeklagten. In ihrem Urteil gegen die 23-jährige, mitangeklagte Ehefrau des Angeklagten, ist die Kammer unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft auf dreieinhalb Jahren Haft geblieben. Die junge Frau war nur an einer der vor dem Landgericht verhandelten Straftaten beteiligt: Im Mai 2016 hatte das Paar eine junge Frau aus einer Diskothek in Ludwigshafen in die Neuhofener Wohnung des Paares gelockt – und dort gemeinsam vergewaltigt. An der zweiten Tat – der Angeklagte hatte im Juli 2016 eine 18-Jährige aus dem Badischen unter dem Vorwand, eine Babysitterin zu suchen, nach Neuhofen gelockt und dort zwei Mal vergewaltigt – war die 23-jährige Ehefrau nicht beteiligt. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass die 23-Jährige der vergewaltigten Diskothekenbekanntschaft wohl „das Leben gerettet“ habe. Der Angeklagte hatte laut Anklage laut darüber nachgedacht, die junge Frau zu beseitigen. Die 23-Jährige ist zudem strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten – anders als der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen bereits 2007 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Haupttäter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Anwalt des Verurteilten hat am Dienstag nach Rücksprache mit seinem Mandanten angekündigt, eine Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen. Einen ausführlichen Hintergrund zum Fall lesen Sie in der RHEINPFALZ am SONNTAG.

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