Speyer Grünes Licht für Vertrag mit Bahn

Seit fast 30 Jahren wird über den Bau einer Bahnunterführung in Schifferstadt diskutiert. Jetzt soll das Projekt an der Iggelheimer Straße auf den Weg gebracht werden. Der Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises hat am Montag die Verwaltung beauftragt, mit der Bahn einen Vertrag zu unterzeichnen – doch erst nach langer Diskussion.

Gleich zwei Bahnübergänge im Rhein-Pfalz-Kreis sollen bis 2020 beseitigt und dort Unterführungen gebaut werden: in Römerberg-Berghausen (Kreisstraße 27) und in Schifferstadt (K 14). Zunächst standen die Arbeiten in Römerberg in der Prioritätenliste oben. Schifferstadt sollte erst danach in Angriff genommen werden. Im November hat jedoch eine Privatperson gegen das Römerberger Projekt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, was das Ganze erheblich verzögern wird (siehe: Zur Sache). Da in Schifferstadt dagegen Baurecht vorliegt, sollen die Arbeiten zur Beseitigung des bisherigen Bahnübergangs hier nun vorgezogen werden. Die Kreisstraße 14 (Iggelheimer Straße) in Schifferstadt und die Bahnlinie kreuzen sich bisher höhengleich – als normaler beschrankter Bahnübergang also. Wegen des Verkehrsaufkommens, vor allem aber aus Sicherheitsgründen, wird schon sehr lange über eine Beseitigung des Bahnübergangs und den Bau einer Bahnunterführung an dieser Stelle diskutiert. Bei einer Bürgerversammlung in Schifferstadt im April und bei einer Sitzung des Stadtrats im Juni war das Projekt mehrheitlich befürwortet worden. „Jetzt müssen wir aber klar machen, dass wir die Unterführung auch wirklich wollen“, betonte Landrat Clemens Körner (CDU) im Kreistag. Wenn der Rhein-Pfalz-Kreis, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), mit der Deutschen Bahn Netz AG eine sogenannte Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet, kann es weitergehen. Den Auftrag hat die Verwaltung nun bei wenigen Gegenstimmen erhalten. Rund elf Millionen Euro wird das Unternehmen kosten. Die Mittel dazu müssen von der Bahn, dem Bund und dem Kreis gestemmt werden, der dafür Zuschüsse erhält. Im Laufe des Jahres 2017 könnte mit dem Bau begonnen werden, gerechnet wird mit einer Bauzeit von drei Jahren. Der unbefristete Planfeststellungsbeschluss stammt bereits aus dem Jahr 1988. Eine längere Diskussion entzündete sich jedoch an einem Begehren von Ilona Volk, Kreistagsmitglied der Grünen. Die Schifferstadter Bürgermeisterin beantragte, einen Passus aufzunehmen, dass für die Breite der geplanten Geh- und Radwege die aktuell geltenden Normen gelten sollen, um ganz sicher zu gehen. Hintergrund ist, dass in der Planung aus den 1980er-Jahren noch von anderen Vorgaben ausgegangen worden sei – einem Weggefälle der Unterführung von fünf Prozent etwa und einer aus heutiger Sicht zu geringen Wegbreite von nur drei Metern. Ein Teil der Kreistagsmitglieder war der Meinung, dass man den Planern wohl zutrauen könne, die heutigen Regelungen zu kennen. Körner befand außerdem, dass mit der Einbeziehung eines entsprechenden Schreibens der Stadtverwaltung Schifferstadt vom Juni und den beigefügten Ergebnissen aus der Bürgerversammlung dem Genüge getan sei. „Dann kann man das doch auch reinschreiben“, meinte Volk. Ihr Antrag wurde dennoch mehrheitlich abgelehnt. Die Grünen im Kreistag sind nach wie vor grundsätzlich gegen die Unterführung, betonte deren Sprecher Heinz-Peter Schneider. Mit dem Geld könne man viel Sinnvolleres anfangen, meinte er. Beigepflichtet wurde ihm vom Schifferstadter Bernhard Kukatzki (SPD): „Das ist zu teuer und zu ineffektiv“, kritisierte der Landtagsabgeordnete. Letztlich beschloss der Kreistag bei sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung, der Verwaltung den Segen zur Vertragsunterzeichnung zu geben. Die Kreuzungsvereinbarung werde derzeit vom Landesbetrieb Mobilität geprüft und demnächst zur Unterschrift vorliegen, informierte Landrat Körner. (umi) Rechtlicher Hintergrund Im sogenannten Eisenbahnkreuzungsgesetz wird geregelt, wie vorzugehen ist, wenn sich Eisenbahnlinien und Straßen kreuzen: wie wird gebaut, wie wird finanziert, wer kommt für den Unterhalt auf? Zwischen den Beteiligten wird dann eine Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet, in der diese Absprachen festgehalten sind. Im Fall der Schifferstadter Pläne sind die Vertragspartner die Deutsche Bahn Netz AG Südwest, und der Rhein-Pfalz-Kreis, da die Iggelheimer Straße eine Kreisstraße ist (K 14). Der Kreis wird vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität. (umi)

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