Rhein-Pfalz Kreis Wem gehört’s und wer bezahlt’s?

Dannstadt-Schauernheim. Wem gehören die Grundstücke? Wer nutzt die Gebäude wofür? Und wem wird was in Rechnung gestellt? Die Antworten auf diese Fragen sind in Sachen Kurpfalzschule in Dannstadt-Schauernheim kompliziert. Der Wegfall der Hauptschule 2013 hat die Situation nicht vereinfacht. Um Klarheit zu schaffen, haben Orts- und Verbandsgemeinde eine Vereinbarung ausgearbeitet. Dieser hat der Verbandsgemeinderat nun zugestimmt.

Die Ausgangslage geht auf die Kommunalreform vor rund 40 Jahren zurück, als die Dörfer Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau zur Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zusammengefasst wurden. Die Verbandsgemeinde übernahm zugleich die Trägerschaft der Dorfschulen, und die Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim übertrug ihr zum 1. Januar 1975 die Grundstücke der Kurpfalzschule in den beiden Ortsteilen. Eine Ausnahme ist bis heute die Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau, die in ihrer Grundschule lieber selbst das Sagen behielt. Deswegen darf die Verbandsgemeinde allerdings die Schulträgerkosten nicht über die Verbandsgemeindeumlage finanzieren, sondern muss in ihrem Haushalt Sonderumlagen einplanen. Aus diesem Grund findet sich im Etat je eine Sonderumlage für die Grundschule Dannstadt und die Sonderumlage für die Außenstelle Grundschule Schauernheim. Beide Sonderumlagen trägt die Ortsgemeinde. Der Grundschulzweig der Kurpfalzschule am Dannstadter Standort ist in Bau eins und Bau zwei untergebracht. Der Hauptschulzweig befand sich bis zu seiner Auflösung 2013 in Bau Drei. Seit dem Wegfall des Hauptschulbedarfs nutzt die Grundschule einige Räume in Bau drei für ihr Ganztagsschulangebot und die betreuende Grundschule. Die Ortsgemeinde hat darüber hinaus mittlerweile auch dem Hort beziehungsweise der Kindertagesstätte Regenbogen Räume der ehemaligen Hauptschule zugewiesen. Das macht jedoch die Kostenveranschlagung schwierig, die normalerweise für Orts- und Verbandsgemeinde nach Zuständigkeitsbereichen getrennt erfolgt. Hort und Kita etwa fließen nicht in die Sonderumlage im Haushalt der Verbandsgemeinde, sondern werden direkt im Haushalt der Ortsgemeinde erfasst. Für Heizung, Strom und Wasser besitzt das gesamte Grundstück aber nur einen zentralen Anschluss, was die genaue Zuordnung unmöglich macht. Die nun getroffene Vereinbarung soll daher als Grundlage für die künftige Veranschlagung und Abrechnung der Kosten dienen. Das gilt nicht zuletzt für anfallende Umbau- und Erneuerungsarbeiten. Außerdem beschreibt die Vereinbarung, wer die verschiedenen Gebäude auf dem Gelände der Kurpfalzschule vorrangig nutzen und wer sie gegebenenfalls mitbenutzen darf. Die Turnhalle sowie die Gymnastikhalle und die Sportanlagen zum Beispiel sind hauptsächlich für die Grundschule gedacht. Nur wenn es deren Belange zulassen, dürfen sie auch von der Kindertagesstätte genutzt werden. Die Mensa wiederum dient Grundschule und Kita gleichermaßen. Daneben ist laut der Vereinbarung zu regeln, für welches Inventar die Verbandsgemeinde in Form der Sonderumlage aufkommt und wofür die Ortsgemeinde unmittelbar aufkommen muss. Ähnliche Regelungen betreffen die Außenanlagen der Kurpfalzschule, die Personalkosten und die Verpflegung. Ingo Dierck (SPD) begrüßte die sehr dezidierte Regelung, der zuvor bereits der Ortsgemeinderat zugestimmt hatte. Er dankte gar Büroleiter Günter Fußer für das Erstellen dieser „verwaltungstechnischen Poesie“. Als positiven Nebeneffekt wertete er, dass die Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau in ihrer Sonderrolle endlich einmal erfahre, wer wem was bezahlt.

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