Rhein-Pfalz Kreis Trio wegen Einbrüchen vor Gericht

Frankenthal/Maxdorf. Recht aktiv waren zwei 24 und 20 Jahre alte Brüder und ein 22 Jahre alter Freund der beiden im Sommer vergangenen Jahres in Maxdorf. Sie sollen in ein Wohnhaus, ein Firmengebäude und in die Gaststätte des ASV Maxdorf eingebrochen sein.

Deshalb müssen sich die drei seit gestern vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Frankenthal unter anderem wegen schweren räuberischen Diebstahls, Bandendiebstahls, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage brach das Trio am 25. Juli in ein Wohnhaus ein, am 23. August in ein Firmengebäude und in der Nacht vom 24. auf den 25. September in die Gaststätte des ASV Maxdorf. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Trio noch einen weiteren versuchten Einbruch vorgeworfen. Diesen Punkt der Anklage hatte die Kammer jedoch nicht zugelassen. Begründung: Die Vorwürfe seien zu vage. Zu Beginn der Verhandlung regten die Rechtsanwälte Gabriele Haas, Alexander Klein und Sebastian Göthlich ein sogenanntes Rechtsgespräch an. Dabei einigten sich Rechts- und Staatsanwälte sowie die Kammer darauf, dass die Strafen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, wenn die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Außerdem verständigte man sich darauf, dass der Teil der Anklage, der den Einbruch in die Gaststätte des ASV Maxdorf betrifft, eingestellt wird. Dieser Punkt wirke sich auf die Höhe der Strafe nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Michael Wolpert. Haas, Klein und Göthlich erklärten dann im Namen ihrer Mandanten, dass die weiteren Teile der Anklage zutreffend seien. Danach habe das Trio am 25. Juli ein Fenster am Haus eines bekannten Geschäftsmanns eingeschlagen, die Räume durchsucht und Geld und Wertgegenstände eingesammelt. Als der Mann nach Hause kam, soll ihn der 24-Jährige mit einer Softair-Pistole bedroht haben, um ihn so zu zwingen, den Tresor zu öffnen. Als der Geschäftsmann sich weigerte, habe ihn der 24-Jährige mit der Pistole auf den Kopf geschlagen. Obwohl der Mann am Kopf und an der Hand verletzt wurde, habe er fliehen können. Am 23. August soll das Trio zudem noch in die Firma des gleichen Geschäftsmanns eingebrochen sein. Dort, so wird ihnen vorgeworfen, sollen sie Geld sowie elektronische Geräte gestohlen haben. Entsprechend einer Empfehlung der Jugendgerichtshilfe soll der 20-Jährige eine Jugendstrafe bekommen. Für den 22-Jährigen wurde als höchstmögliche Strafe fünf Jahre und neun Monate vereinbart, für den 24-Jährigen fünfeinhalb Jahre. Eine psychiatrische Sachverständige soll sich am heutigen zweiten Verhandlungstag dazu äußern, ob die Schuldfähigkeit des 22-Jährigen durch Alkohol und Drogen beeinträchtigt war. Für heute sind auch Plädoyers und Urteil geplant. (ann)

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