Rhein-Pfalz Kreis Täter zeigen Reue

Frankenthal/Maxdorf. Wegen besonders schweren Diebstahls, schwerer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Bandendiebstahls sind gestern zwei Männer, 24 und 22 Jahre alt, von der Großen Jugendkammer des Frankenthaler Landgerichts zu Haftstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten beziehungsweise fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ein dritter Tatbeteiligter, der 20-jährige Bruder des 24-Jährigen, kam mit einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung davon.

Alle Taten fanden im Sommer 2013 in Maxdorf statt. Das Trio hatte am ersten Verhandlungstag (wir berichteten) den Einbruch in das Wohnhaus eines Maxdorfer Geschäftsmanns sowie in dessen Firma gestanden. Zwei Vorwürfe, jeweils Einbrüche in die Gaststätte des ASV Maxdorf, wurden fallen gelassen. Aufgrund der schweren ersten Tat, bei der das Opfer durch einen Schlag mit einer Schreckschusspistole verletzt wurde, wären sie bei der Bemessung des Strafmaßes nicht sonderlich ins Gewicht gefallen. Gestern ging es noch darum, ob die Schuldfähigkeit des 22-Jährigen zum Tatzeitpunkt aufgrund von Alkoholproblemen beeinträchtigt war. Iris Schick, psychiatrische Sachverständige, sprach von einer beginnenden Abhängigkeit und einer nicht auszuschließenden Beschaffungskriminalität. Denn: Der 22-Jährige verfügte über kein Einkommen, verneinte aber eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Da er an sozialen Werten orientiert sei, stellte sie dem Angeklagten eine gute Prognose aus – wenn er eine Therapie erfolgreich absolviere. Der 22-Jährige hatte sich aus der Haft heraus schriftlich bei dem Opfer entschuldigt. Zugute hielt Staatsanwalt Simon Braun in seinem Plädoyer den Angeklagten ihr junges Alter und ihre noch nicht ausgereiften Persönlichkeiten. Aus letztem Grund wurde der 20-Jährige nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Erstaunen äußerte Braun darüber, dass der 24-Jährige, bisher noch nicht vorbestraft, gleich mit solchen Straftaten auffällig wurde. Mit seinen Strafforderungen, genau die, die das Gericht später aussprach, bewege er sich nahe an den vorgesehenen Mindeststrafen, sagte Braun. Die Anwälte der Brüder, Sebastian Göthlich und Gabriele Haas, sahen den Tod der Mutter als einschneidendes Erlebnis an. Dies habe ihren Mandanten, den 24-Jährigen, vollkommen aus der Bahn geworfen, sagte Haas. Job und Freundin habe er danach verloren. Die Taten könnten von dem 24-Jährigen nicht gut durchdacht gewesen sein, da er einmal bei dem Opfer gearbeitet und somit ein hohes Aufdeckungsrisiko bestanden habe. Sie sah die Mindeststrafe von fünf Jahren für den 24-Jährigen als ausreichend an. Mit Job und guten Berufsaussichten sowie inzwischen sozialem Engagement im Verein hatte der Jüngste des Trios die besten Zukunftsaussichten, die ihm mit der Bewährungsstrafe nicht verbaut wurden. Er muss eine finanzielle Entschädigung an das Opfer in Höhe von 6000 Euro in Raten von je 150 Euro leisten. Dies sah auch sein Anwalt Göthlich als förderlich dafür an, dass sich sein Mandant weiter mit der Tat auseinandersetzen müsse. Alexander Klein, Anwalt des 22-Jährigen, „feilschte“ wie Haas im Plädoyer noch um wenige Monate. Die Strafe sei so oder so „ein Brett“. Die frühe Entschuldigung seines Mandanten wiege das frühere Geständnis des 24-Jährigen auf. Alle drei Angeklagten bereuten in ihrem letzten Wort vor dem Urteil die Taten. Da zwei Straftaten begangen worden seien, komme die Mindeststrafe von fünf Jahren für keinen der beiden Erwachsenen in Betracht, sagte der Vorsitzende Richter Michael Wolpert. Den Unterschied beim Strafmaß rechtfertigte Wolpert damit, dass der 22-Jährige schon wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Körperverletzung verurteilt worden ist. Zu dem 20-Jährigen gewandt meinte er: Sie sind haarscharf an einem längeren Haftaufenthalt vorbeigekommen. Lassen Sie sich das eine Lehre sein.“

x