Rhein-Pfalz-Kreis
Nach sexuellem Missbrauch wieder Kontakt zu Kindern
Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal steht der 40-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, weil er von März bis Juli des vergangenen Jahres Kontakt mit mehreren Kindern gehabt hatte und damit – so die Ansicht der Staatsanwaltschaft – gegen Maßnahmen der Führungsaufsicht verstoßen habe. Unter Führungsaufsicht stand er, weil er mehrfach vorbestraft ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Erwerbs, Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie. Bei ihm wurden auf drei Smartphones 300 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Zudem wurden in seiner Wohnung 1,2 Gramm Marihuana sichergestellt. Das Urteil wird etwa Mitte März erwartet. Verteidigt wird er vom Ludwigshafener Rechtsanwalt Gert Heuer.
An dem Termin am vergangenen Freitag wurde der Mann zu den jüngsten Kontakten mit den Kindern vernommen, außerdem schilderten die beiden Väter als Zeugen, wie sich die Begegnungen abgespielt hatten. Es ging zum einen um eine Zufallsbekanntschaft beim Baden und Grillen an einem See zwischen Otterstadt und Speyer, im anderen Fall um eine schon vor seiner letzten Verurteilung bestehende Bekanntschaft mit einem ehemaligen Arbeitskollegen mit zwei Kindern. Der Angeklagte erzählte, wie er im vergangenen Sommer mit einem Kumpel nachmittags an den See zum Baden gefahren war. Sie hätten Musik gehört und seien zwischendurch ins Wasser gegangen. Er habe auch sein Stand-up Paddleboard dabei gehabt. Die etwa neunjährige Tochter eines Strandnachbarn sei dann gekommen und habe gefragt, ob sie das Paddleboard mal ausprobieren dürfe. Er habe nichts dagegen gehabt, und so sei es zu einem Gesprächskontakt mit den Nachbarn gekommen. Auch der 13-jährige Sohn weiterer Nachbarn am Badestrand habe das Board ausprobieren wollen.
Von „toter Tochter“ erzählt
Am Abend habe man dann direkt am Ufer gegrillt. Später am Abend habe die Mutter ihn gebeten, das übermüdete Mädchen mit seinem Auto zum Campingplatz zu bringen. Am nächsten Tag habe er sein Paddleboard abgeholt. Dabei habe er mitgemacht, als die Kinder im Wasser gespritzt oder im Sand gegraben hätten. Mehr sei nicht gewesen, beteuerte der Angeklagte.
Warum er denn eine erfundene Geschichte erzählt habe, dass er eine Tochter im gleichen Alter wie das Mädchen gehabt habe, die aber verstorben sei, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Er habe halt gedacht, die Familien sehe er ja eh nie wieder, meinte der 40-Jährige darauf. Der eine Vater erzählte als Zeuge den Ablauf des Wochenendes gleichlautend. Ihm sei aufgefallen, wie freundlich der Angeklagte auf die Kinder eingegangen sei. Hätte er allerdings von den Vorstrafen und den Auflagen gewusst, hätte er jeden Kontakt vermieden, sagte er.
Der andere Zeuge war der Vater eines Neunjährigen und eines Einjährigen. Er war ein ehemaliger Kollege des Angeklagten und hatte auch von der Gefängnisstrafe gewusst, aber der Angeklagte habe ihm gesagt, dass es um Drogenbesitz gegangen sei. So habe er den Kontakt gehalten. Zwei- oder dreimal sei der Angeklagte bei ihm zu Hause gewesen und seinen Kindern begegnet. Nun empfand er, dass der Angeklagte sich bei ihm „eingeschlichen“ habe. Die Verhandlung wird Anfang März fortgesetzt.