Rhein-Pfalz Kreis Klage von Ex-Werkleiter abgewiesen

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Ludwigshafen/Maxdorf. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat gestern die Klage des ehemaligen Leiters des Fußgönheimer E-Werks, Andreas Paczulla, abgewiesen. Damit hat das Gericht die Kündigung, die die Verbandsgemeinde Maxdorf gegenüber ihrem Angestellten ausgesprochen hat, nachdem dieser vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen Untreue schuldig gesprochen worden war, für wirksam erklärt.

Im Februar ist der ehemalige Leiter des Fußgönheimer Energieversorgungsunternehmens (EVU), Andreas Paczulla, vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-EVU-Leiter Anfang 2013 von einem Geschäftskonto 3500 Euro auf das Konto einer Bekannten, die keinen Anspruch auf das Geld hatte, überwiesen hat. Dazu habe er die Stammdaten eines EVU-Kunden des E-Werks verändert und die Kontodaten seiner Bekannten dem Profil des Kunden hinzugefügt. Elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro lautete das Urteil des Amtsgerichts. Gegen die Höhe des Urteils hat Paczulla Berufung eingelegt, die das Landgericht Frankenthal im September verworfen hat. Auch mit diesem Urteil gibt sich der ehemalige E-Werksleiter nicht zufrieden, er hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt. Die Verbandsgemeinde (VG) Maxdorf hatte ihrem Angestellten, der unter anderem für die wiederkehrenden Beiträge zuständig war, nach dem Urteil des Amtsgerichts gekündigt. Dagegen klagte Paczulla vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen. Im April war Auftakt des Verfahrens. Gestern ging der Prozess in die zweite Runde. Geprägt war die Verhandlung von einem regen Schlagabtausch zwischen dem Rechtsbeistand des ehemaligen E-Werkleiters und dem Anwalt der Verbandsgemeinde Maxdorf. „Eine Kompromisslösung scheidet aus.“ Mit diesen Worten beendet der Richter schließlich die Verhandlung. Und entscheidet nach einer Beratungspause: Die Klage Paczullas wird abgewiesen und die Kündigung der Verbandsgemeinde Maxdorf für wirksam erachtet. Die Verhandlung zuvor ist bestimmt von der Frage des Richters, wie es zu der Überweisung gekommen sei. „Von einem Augenblicksversehen kann man definitiv nicht ausgehen“, stellt er fest. Es seien mehrere Arbeitsschritte notwendig gewesen, um die Stammdaten des EVU-Kunden zu verändern und die Überweisung zu veranlassen. Diese Schritte habe man „konzentriert und mit Aufmerksamkeit“ durchführen müssen. Ein weiterer Diskussionspunkt: der „Fresszettel“, auf dem Paczulla sowohl die Kontodaten seiner Bekannten als auch den Namen des EVU-Kunden notiert hatte, und durch den es seiner Aussage nach zu der Falschüberweisung gekommen sei. „Warum lag der Zettel auf Ihrem Schreibtisch?“, fragt der Richter mehrfach. Er habe der Bekannten in Angelegenheiten mit dem Jobcenter und Hartz IV geholfen, sagt Paczulla. Und weil der Freund der Bekannten Fernfahrer sei und sie sich deshalb oft mit ihm im Ausland aufgehalten habe, habe er sich die Kontodaten notiert, um ihr helfen zu können, „wenn irgendetwas gewesen wäre“. „Also hatten Sie eine Kontovollmacht Ihrer Bekannten“, fragt der Richter. „Laut ihrer Aussage ja“, antwortet Paczulla. „Also ja, Sie hatten eine Kontovollmacht?“ Nachdem Paczulla zwei weitere Male vage auf die Frage antwortet, reicht es dem Richter. „Jetzt stopp“, sagt er mit Nachdruck und unterbricht die Verhandlung. „Danach will ich eine glasklare Aussage von Ihnen, ob Sie eine Kontovollmacht hatten oder nicht, und diese Aussage nehme ich zu Protokoll.“ Nach der Pause lässt der ehemalige E-Werksleiter seinen Anwalt sprechen: Paczulla habe eine schriftliche Kontovollmacht seiner Bekannten nie selbst gesehen. Er habe nie Bankgeschäfte für seine Bekannte erledigt und habe dies auch nicht vorgehabt. Er habe die Kontodaten nur notiert, um sie dem Jobcenter mitteilen zu können, wenn dieses danach gefragt hätte. Ein Hin und Her der Anwälte folgt: Warum hat die Bekannte gewusst, dass ihr Geld überwiesen wird und es am Tag des Eingangs sofort abgehoben? Und wer ist schuld, dass der Termin für die Verhandlung am Arbeitsgericht zweimal verschoben wurde? Da schreitet der Richter ein: „Das Gericht ist an der Verlegung schuld. Von mir kam zwar kein Verschiebungsantrag, aber das Gericht ist immer schuld. Zurück zum Wesentlichen.“ Paczulla bringt eine neue Verteidigung ins Spiel: Die Bank hätte bemerken müssen, dass der Kontoinhaber (also die Bekannte) nicht mit dem Überweisungs-Begünstigten (dem EVU-Kunden) übereingestimmt hat und sich beim E-Werk rückversichern müssen. „Das spielt doch keine Rolle, da war die Überweisung doch schon ausgeführt“, stellt der Richter dazu fest und:„Sie haben die Veranlassung dazu gegeben.“ Damit beendet er die Verhandlung. Am frühen Nachmittag verkündet der Richter das Urteil. Da sind die Beteiligten bereits zu Hause, sie werden telefonisch informiert. Eine Begründung der Entscheidung folgt in den kommenden Wochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Paczulla kann Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.

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