Fußgönheim Kita-Umbau: Krippe als Option?

Eine neue Krippe könnte den Umfang des Kita-Umbaus reduzieren, meint die SPD-Fraktion.
Eine neue Krippe könnte den Umfang des Kita-Umbaus reduzieren, meint die SPD-Fraktion.

Die Luther-Kita in Fußgönheim muss umgebaut werden, nur so erfüllt sie die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes. Doch nun soll geprüft werden, ob eine neue Krippe gebaut werden kann.

Bei dem Umbau soll die Martin-Luther-Kita nicht nur umgestaltet, sondern auch erweitert werden. Dadurch sollen am Ende trotz der neu zugeschnittenen Räume auch in Zukunft 115 Jungen und Mädchen in fünf Gruppen betreut werden können. Die Kosten schätzt der Protestantische Kindertagesstättenverband Speyer Germersheim auf vier Millionen Euro. Er ist Träger der Einrichtung, bezahlen soll das Projekt aber die Ortsgemeinde Fußgönheim. Denn ausreichend Betreuungsplätze bereitzustellen, sei ihre gesetzliche Aufgabe, so das Argument.

Angesichts der hohen Kosten hinterfragte die SPD-Fraktion in der Ratssitzung am Mittwoch erneut den Umfang. Denn für all das Geld entstünden letztlich keine zusätzlichen Plätze, obwohl bereits vergangenes Jahr welche für Ein- und Zweijährige fehlten, sagte Marie-Luise Klein. Sie regte deshalb abermals den Neubau einer kommunalen Krippe für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren mit zwei oder drei Gruppen an. Dadurch ließe sich die Kita in geringerem Umfang – nämlich nur für vier Gruppen – und folglich für weniger Geld umbauen. Zugleich könnte die Krippe den künftig eventuell steigenden Betreuungsbedarf – zum Beispiel durch Neubaugebiete – kompensieren. Sie warb dafür, diese Möglichkeit vom Kreisjugendamt prüfen zu lassen.

Bürgermeister hält Krippe nicht für sinnvoll

Martina Fickler (CDU) gab zu bedenken, dass während der Umbauphase der Kita – der Träger rechnet mit einer Bauzeit von eineinhalb bis zwei Jahren – die Kita-Gruppen ausgelagert werden müssen. Sofern die Krippe dann schon stehe, könnten die Kita-Kinder vorübergehend dorthin umziehen. Heike Seifert-Leschhorn (CDU) beantragte daher ergänzend zum SPD-Vorschlag, dass die Krippe dann auch zur Kita erweiterbar sein sollte.

Eine Krippe hielt Ortsbürgermeister Jochen Schubert (FWG) nicht für sinnvoll. Zumal der Bedarf bei Ein- und Zweijährigen momentan mit Hilfe von Tagesmüttern abgedeckt sei. Bei einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Kreisjugendamts und des Kita-Trägers habe er den Eindruck gewonnen, dass das Kreisjugendamt diese Einschätzung teilt. Außerdem sei bei dem Treffen klar kommuniziert worden, dass der Umbau ausreicht, um den Rechtsanspruch auf Kita-Plätze in den nächsten fünf Jahren zu erfüllen. „Deshalb sollten wir jetzt die Weichen stellen, damit die Planung weitergehen kann“, sagte er.

Rat stimmt Kostenübernahme zu

Rudolf Renner (FWG) pflichtete ihm bei: „Wir können nicht für alle Eventualitäten planen.“ Ein Neubaugebiet etwa sei reine Zukunftsmusik. Verschiebe der Rat den Beschluss, könne die Kommune in zwei Jahren die neuen Vorgaben nicht erfüllen, wenn diese verpflichtend werden. Das sah Eckhard Koch (CDU) auch so: „Der Bedarf wird mit dem Umbau in der geplanten Form gedeckt. Deshalb gibt es dazu keine vernünftige Alternative.“ Am Ende war die Mehrheit der Politiker – zehn stimmten mit Ja, sieben mit Nein, einer enthielt sich – für den Krippe-Prüfantrag. Das wiederum wirkte sich auf die Entscheidung darüber aus, ob sich die Ortsgemeinde an den Umbaukosten in Höhe von 200.000 Euro beteiligt, die 2024 für Architektenhonorar und mehrere Gutachten anfallen. Um diese Zusage hatte der Träger gebeten, damit er weiter planen kann. SPD und CDU wollten das Vorhaben nicht aufhalten, aber das Ergebnis der Machbarkeitsprüfung bezüglich der Krippe abwarten. Um eine Parallelplanung und damit höhere Kosten zu vermeiden, schlug Klein daher vor, der Kostenübernahme zuzustimmen – mit dem Zusatz, dass die Planung für die fünfte Gruppe, für die der Anbau nötig wäre, erst nach der Krippe-Prüfung festzulegen ist. Damit war die Ratsmehrheit einverstanden.

Darüber hinaus stimmte das Gremium mehrheitlich dem Entwurf für den Bebauungsplan für die Kita und die benachbarte Schillerschule zu. Er soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Ausbau beider Gebäude schaffen, da auch die Grundschule erweitert werden muss. Im nächsten Schritt müssen nun die Behörden und die Öffentlichkeit beteiligt werden.

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