Rhein-Pfalz Kreis Hohe Wellen beim Erörterungstermin

HASSLOCH. Zwei Tage hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) angesetzt, um die 36 Einwendungen von Bürgern und die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Gemeinden Haßloch und Böhl-Iggelheim, Naturfreunde, Pollichia, Landesjagdverband, IHK Pfalz, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, BBU) zu erörtern. In fast allen Fällen zielten die Einwendungen von Bürgern auf eine Ablehnung des Vorhabens ab. Von Beginn an ging es hoch her. Konfrontiert wurden die Vertreter der SGD mit mehreren Anträgen, die Oliver Kalusch, geschäftsführender Vorstand des BBU, stellte. Das reichte von der Kritik an der Sitzordnung und der Forderung nach Tonaufzeichnung – beides wurde von Veranstaltungsleiter Manfred Schanzenbächer von der SGD abgelehnt – bis zu einem Befangenheitsantrag wegen eines nach Ansicht der BI unvollständigen Protokolls des Scoping-Termins im Dezember 2012 gegen die Vertreter der SGD. Auch dieser wurde von Roland Kuhn in Vertretung des SGD-Präsidenten Hans-Jürgen Seimetz abgelehnt. Gegen das Projekt „Rehbachverlegung“, das Projektingenieur Burkhardt Döll, Project Consult Bad Dürkheim, kurz vorstellte, wurde wie seit Monaten grundsätzliche Kritik vorgebracht. Thomas Barth und Günter Moses (beide BI) monierten falsche Ausgangsdaten, erhebliche Eingriffe in die Natur und unzureichende, beziehungsweise fehlende Untersuchungen zu Alternativen. Gerhard Postel (FWG) forderte die Nutzung von Retentionsflächen im Westen und sprach von einem „falschen Ansatz“. Werner Finger, Rechtsanwalt der BI, forderte, dass weitere Vorhaben westlich der L 530 (Industriegebiet und westlich der Obermühle) von Anfang an in einer Gesamtplanung berücksichtigt werden sollten. Differenziert nach Themen begann die eigentliche Auseinandersetzung mit den Einwendungen und Stellungnahmen. Unzählige wurden als Anträge formuliert, über die laut Schanzenbächer „im laufenden Verfahren entschieden wird“. Kalusch, der bei den Anhörungsterminen für verschiedene Einwender auch als Sachbeistand fungierte, und Finger behielten sich weitere Anträge vor. Unter dem Tagesordnungspunkt Verfahrensfragen wurde prinzipiell die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wegen fehlender Grundlagen kritisiert. Kalusch monierte, dass die Einsichtnahme in die Einwendungen abgelehnt werde, diese aber – seiner Meinung nach nicht zulässig – an den Antragssteller (Kreis Bad Dürkheim) weitergegeben worden seien. Die Planrechtfertigung ist nach Ansicht der BI-Vertreter nicht gegeben. Unter anderem sei die Nutzung von Retentionsflächen (Überflutungsflächen) im Westen und Süden, von vorhandenen Grabenstrukturen, die Nord-Süd-Ableitung und die Berücksichtigung der Wege im Planungsmodell nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, begründete Franz-Josef Jochem die Ablehnung. Prinzipiell sei die Erforderlichkeit des Projekts fraglich, sagte Finger. Es verstoße gegen die Förderrichtlinien des Landes, sodass keine Fördermittel gewährt werden dürften. Auch die Themen Hydrologie und Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) führten zu kontroversen Aussagen darüber, ob das zugrundegelegte Geländemodell den Wasserfluss richtig darstelle. Barth (BI) forderte, die Studie zur Untersuchung der Retentionsräume der Firma BGS Darmstadt abzulehnen, da der Untersuchungsumfang bis zur L 530 zu kurz greife. Ludwig Deege (Naturfreunde) sieht die Umsetzung der WRRL als Planrechtfertigung, Heinz Schlapkohl (BUND Rheinland-Pfalz) bewertet das Vorhaben positiv. Barbara Schuster (BI) und Dieter Sauerhöfer (Haßlocher Liste) halten die Rehbachverlegung für nicht geeignet oder notwendig. Zusätzlich wurde die Berücksichtigung eines Klimafaktors beantragt. Der Räumliche Geltungsbereich, so Kalusch, vernachlässige den Einwirkungsbereich, insbesondere das Industriegebiet und die Gemeinde Böhl-Iggelheim als Unterlieger. Intensiv diskutiert wurde, ob der Wirkungsnachweis für die Rehbachverlegung gegeben ist. Dirk Sobolewski (Hydrotec Aachen) bezeichnete das den Berechnungen zugrunde liegende 2D-Strömungsmodell als zuverlässiges „Standardmodell“, während Jochem dies anzweifelte. Nicht alle Gräben seien berücksichtigt, Retentionsflächen vernachlässigt worden. Die Lösung sei, so Jochem, das Wasser aus dem Bach in die Flächen zu leiten. Auswirkungen auf das Grundwasser werden nur in geringem Ausmaß im Umfeld der Bachverläufe erwartet, Bedenken wurden hinsichtlich der Trinkwasserversorgung geäußert. In Punkto Naturschutz sehen BI-Vertreter und Kalusch keine Vereinbarkeit mit der Verlegung, im Gegensatz zu den Naturschutzverbänden. Die Zerstörung von Biotopen werde ebenso kritisch gesehen wie die Schaffung von forst- oder naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen. Abschließend forderte Moses (BI) die Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens, bis der BI eine Akteneinsicht durch die SGD und den Kreis in die Planfeststellungsunterlagen gewährt sei.

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