Fussgönheim Hauptausschuss ist Frist für Nachtragshaushalt zu kurz

Eigentlich steht es um die Fußgönheimer Finanzen gut. Doch ausgerechnet höhere Gewerbesteuereinnahmen gereichen der Gemeinde jet
Eigentlich steht es um die Fußgönheimer Finanzen gut. Doch ausgerechnet höhere Gewerbesteuereinnahmen gereichen der Gemeinde jetzt zum Nachteil.

Der Haushalt der Gemeinde Fußgönheim für 2023 ist genehmigt. Der für 2024 erfordert aber einen Nachtragshaushalt, da er nicht ausgeglichen ist. Bis wann dieser vorgelegt werden kann, darüber gab es im Hauptausschuss eine lebhafte Diskussion.

Entweder den Haushalt für 2024 ausgleichen, oder zumindest das Defizit verringern – das hat die Kreisverwaltung in einem Schreiben an Bürgermeister Jochen Schubert (FWG) gefordert. Und sie hat auch eine Frist gesetzt – 30. November 2023. Doch das stieß bei den Ausschussmitgliedern auf Unverständnis.

„Aufgrund welcher Zahlen sollen wir das machen?“, fragte zum Beispiel Marie-Luise Klein. Die Sozialdemokratin sah Januar/Februar 2024 als realistischeres Zeitfenster an, einen Nachtragshaushalt hinzubekommen. Dann lägen die Zahlen für den Haushalt vor. Die Sozialdemokratin kritisierte im Zusammenhang mit dem nicht ausgeglichenen Haushalt vor allem die Umlagen, die die Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde und den Rhein-Pfalz-Kreis zahlen muss. „Darauf haben wir keinen Einfluss. Die anderen bestimmen, wie die am Ende der Kette über die Runden kommen.“

In die gleiche Kerbe hieb auch Heike Seifert-Leschhorn: „Die Umlagen schnüren uns die Luft ab“, kritisierte die Christdemokratin. Sie befürchtete, dass die Gemeinde das geforderte Haushaltssicherungskonzept nicht hinbekommen werde.

Gute Steuereinnahmen, mehr Umlage

Zur Erinnerung: Für 2023 weist der Haushalt der Gemeinde Fußgönheim ein Defizit von knapp 3,4 Millionen Euro und für 2024 eins von rund 685.000 Euro aus. Grund dafür sind die hohen Gewerbesteuern, die die Gemeinde bekommt. Dadurch muss die Gemeinde jedoch auch mehr Umlagen zahlen. Zudem gibt es wegen der hohen Steuereinnahmen keine Schlüsselzuweisungen vom Land.

Der Hauptausschuss folgte in seiner jüngsten Sitzung einem Antrag, den Marie-Luise Klein und Heike Seifert-Leschhorn formulierten. Demnach nimmt der Ausschuss die Genehmigung des Haushalts 2023 zur Kenntnis. Allerdings hat man große Bedenken wegen der Terminierung 30. November 2023 für den Nachtragshaushalt. Die Gemeinde solle daher beantragen, den Nachtragshaushalt und das Haushaltssicherungskonzept für das kommende Jahr erst im ersten Quartal 2024 vorlegen zu müssen. Zudem weist die Gemeinde darauf hin, dass der Haushalt ohnehin erst unter Vorbehalt beschlossen wurde.

Und: Bei Bedarf werde ein Ratsbeschluss nachgereicht. Hintergrund dieses Satzes ist die Tatsache, dass Schubert das Schreiben der Kreisverwaltung bereits Anfang Juni bekommen hat. Allerdings ließ der Sitzungskalender der Gemeinde nicht zu, dass man nicht früher darüber beraten konnte, man sich aber fristgerecht zu dem Schreiben äußern wollte.

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