Rhein-Pfalz Kreis „Hat mit Tierliebe nichts zu tun“

Gut gemeint, aber schädlich: Für Wasservögel kann die Fütterung sogar lebensgefährlich sein. „Sie verfetten und sterben“, sagt S
Gut gemeint, aber schädlich: Für Wasservögel kann die Fütterung sogar lebensgefährlich sein. »Sie verfetten und sterben«, sagt Simon Schneider vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rheinauen.

«Waldsee.» „Was Tierfreunde in Gemeinde und Wald beachten müssen.“ Unter dieser Überschrift weist das Ordnungsamt auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rheinauen und auch im Amtsblatt darauf hin, dass das Füttern von wilden Tieren schädlich und teilweise sogar verboten ist.

Konkreter Anlass sind laut der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen vermeintliche Tierfreunde, die versucht haben, auf den Feldwegen am westlichen Ortsrand von Waldsee Katzen und Vögel anzufüttern. Die Leute meinten es ja gut, seien sich aber über die Konsequenzen ihres Handelns nicht im Klaren, sagt Simon Schneider, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts. Was viele nicht wissen: Wer wilde Katzen regelmäßig füttert, gilt als Halter der Tiere. Ist die Katze krank, kann derjenige, der sie angefüttert hat, der Gemeinde melden, dass er eine herrenlose kranke Katze gefunden hat. Die Gemeinde muss dann laut Schneider zwar handeln und das scheinbar „herrenlose“ Tier zum Tierarzt bringen. Für die Kosten müsse aber der aufkommen, der das Tier füttert. Das ausgelegte Katzenfutter stellt auch ein Problem für Hundehalter dar. Sie können nicht erkennen, ob es sich dabei vielleicht um einen Giftköder handelt, den womöglich „Hundehasser“ ausgelegt haben. Das ist zuletzt im Bereich des Waldparks Neuhofen vorgekommen. „In den vergangenen Jahren sind leider schon einige Hunde an Giftködern gestorben“, sagt Schneider. Ausgelegtes Katzenfutter verunsichert die Hundehalter. Auch Vögel sollten nur mit Bedacht gefüttert werden. Bei Singvögeln ist das zusätzliche Futter im Winter durchaus willkommen. Jetzt ist das aber nicht mehr notwendig. Für Wasservögel wie Enten und Schwäne ist die Fütterung sogar lebensgefährlich. „Sie verfetten und sterben“, sagt Schneider, der sich bei der Veterinärin der Kreisverwaltung erkundigt hat. Und für die Gewässer, in denen die Tiere leben, sei es ebenfalls sehr schädlich. Überdüngung sei hier in der Region ohnehin ein Problem, durch Futter werde das noch verstärkt. Deswegen ist es nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rheinauen verboten, im Bereich der Naherholungsgebiete und an anderen durch Überdüngung gefährdeten Gewässern wildlebende Tiere zu füttern. „Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden“, heißt es in der Bekanntmachung. Das Füttern von wildlebenden Tieren wie Rehen und Hirschen ist sogar gesetzlich vom Landesjagdrecht Rheinland-Pfalz verboten. Bedacht werden muss auch immer, dass jeder, der Futter ausbringt, damit automatisch auch Ratten und Mäuse anlockt. „Seitdem der Frühling eingesetzt hat, ist daher jegliche Futterspende für die Tiere nicht mehr notwendig, teilweise sogar schädlich und hat mit Tierliebe daher nichts mehr zu tun“, teilt die Verwaltung mit.

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