Limburgerhof Fehlende Maske: Bußgeld-Verfahren eingestellt

Wo die Maskenpflicht gilt, war zu unpräzise definiert, sagt Erhard Heffner.
Wo die Maskenpflicht gilt, war zu unpräzise definiert, sagt Erhard Heffner.

Erhard Heffner und seine Frau müssen das Bußgeld, das die Kreisverwaltung wegen des Nichttragens einer Mund-Nasen-Maske gegen sie verhängt hat, nicht bezahlen. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Ludwigshafen eingestellt. Doch darüber ist der Limburgerhofer gar nicht so glücklich.

Der frühere Beigeordnete von Limburgerhof, Erhard Heffner, und seine Frau waren im Februar vergangenen Jahres auf dem Parkplatz des Real-Markts in Mutterstadt von Polizisten verwarnt worden, weil sie keine Maske trugen. Jedoch, sagt Heffner, seien sie weit vom Geschäftseingang entfernt gewesen und es müsse geklärt werden, was die Bezeichnung „unmittelbares Umfeld“ bedeute, wo eine Maske getragen werden müsse. Weil sie der Verwarnung der Kreisverwaltung widersprachen, und dem folgenden Bußgeldbescheid, kam es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht Ludwigshafen – das der Richter jetzt einstellte.

Aber Heffner hätte die Sache mit dem „unmittelbaren Umfeld“ gerne geklärt gehabt und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen in Münster. Das besage, dass die Regelung einer Maskenpflicht im „unmittelbaren Umfeld“ – von Geschäften etwa –, „nicht den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt“. Denn diese sei zu unpräzise, was etwa „unmittelbar“ bedeutet.

„Wir sind die klaren Sieger, aber wie bekommen alle anderen ungerecht bestraften Bürger ihr Geld zurück und welche Folgen hat die Entscheidung für die Kreisverwaltung?“, fragt der 77-Jährige. Er hätte dies gerne juristisch geklärt und wäre durch die Instanzen gegangen. Das gehe nun wegen der Einstellung des Verfahrens nicht.

x