Pirmasens/Südwestpfalz Wie ein neues Gesetz Solaranlagen für Privatleute günstiger macht

Das neue Gesetz soll für mehr Solaranlagen auf Privathäusern sorgen.
Das neue Gesetz soll für mehr Solaranlagen auf Privathäusern sorgen.

Den Pfälzern soll es leichter gemacht werden, Solaranlagen auf ihre Häuser zu setzen und ihren Strom selbst zu produzieren. Deshalb soll es dabei möglichst wenig bürokratischen Aufwand geben. Das Jahressteuergesetz 2022 für Fotovoltaikanlagen sieht Erleichterungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vor. Der Betrieb von bestimmten Solaranlagen ist einkommensteuerfrei. Das gilt rückwirkend ab Januar 2022, wirkt sich also schon auf die jetzt kommende Steuererklärung aus. Es geht dabei um Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern und kleineren Bauten wie Garagen und Carports mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt Peak. In Mehrfamilienhäusern oder Häusern, in denen auch ein Geschäft Räume hat, sind pro Wohn- oder Gewerbeeinheit Anlagen bis zu 15 kW Peak steuerbefreit, wie das Pirmasenser Finanzamt mitteilt. Werden mehrere Anlagen betrieben, dürfen sie höchstens eine Leistung von 100 kW Peak haben.

Wegen des neuen Gesetzes müssen die Pfälzer keine Gewinnermittlung für ihre Solaranlage mehr mit der Steuererklärung abgeben. Im Gegenzug können aber auch keine Aufwendungen dafür mehr geltend gemacht werden.

Keine Umsatzsteuer

Für Kauf, Lieferung und Montage von Solaranlagen (auch bei Anlagen mit stärkerer Leistung) muss seit diesem Jahr keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden. Das gilt auch für Teile der Anlage wie Fotovoltaikmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher. Wer sich über den Jahreswechsel eine Anlage aufs Dach bauen ließ, hat Glück gehabt: Es gilt das Datum der Fertigstellung.

Bei Einspeisevergütung und Eigenverbrauch fällt die Umsatzsteuer zwar nicht weg, sie greift aber nur, wenn jemand jährlich mehr als 22.000 Euro damit verdient.

Um rückwirkend von der Einkommensteuer befreit zu werden, muss man keinen Antrag stellen, so das Finanzamt Pirmasens. Und Solarfirmen müssen den Wegfall der Umsatzsteuer automatisch in der Rechnung berücksichtigen. Falls jemand aber vor dem Stichtag bereits eine Rechnung beglichen hat, seine Solaranlage aber nach dem 31. Dezember fertig wurde, empfiehlt das Finanzamt, die Solarfirma darauf hinzuweisen, dass die gezahlte Umsatzsteuer zurückgegeben muss.

Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass einige Details des neuen Gesetzes noch mit dem Bundesfinanzministerium geklärt werden. Weitere Infos zum neuen Gesetz gibt es online beim Bundesfinanzministerium.

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