Pirmasens War der Stromgenerator defekt?

Im Strafverfahren wegen des Brandes eines Gartenhauses auf der Schwann am 21. September 2013 beschloss das Amtsgericht Pirmasens am Donnerstag auf Antrag des Verteidigers, ein Brandgutachten über die Frage einzuholen, ob der Stromgenerator defekt und dies die Ursache für eine Stichflamme war.

Doch zunächst hieß es: Warten auf den Angeklagten. Da dieser bereits zum dritten Mal nicht zur Verhandlung erschienen war, veranlasste Richterin Jessica Kohl, dass der Angeklagte durch die Polizei vorgeführt wurde. Schließlich konnte die Verhandlung mit rund eineinhalbstündiger Verspätung beginnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 1962 in Pirmasens geborenen Angeklagten zur Last, am 21. September 2013 durch Fahrlässigkeit im Umgang mit einem Stromaggregat eine Hütte auf der Schwann in Brand gesetzt zu haben. Der Angeklagte, der ein unregelmäßiges Einkommen bei Wohnungsauflösungen erzielt, gab an, dass er ein Stromaggregat mit Benzin befüllt, den Tankdeckel aber nicht richtig zubekommen habe. Mehrere Versuche, das Aggregat zu starten, seien misslungen. Plötzlich habe es jedoch eine Stichflamme gegeben und die Styroporplatten, mit denen der Verschlag verkleidet war, seien in Brand geraten. Auch an seiner Hand habe er Brandverletzungen erlitten und er habe Wasser darüber gekippt und sei aus Angst weggelaufen. Das Stromaggregat habe er von einem Kollegen im Tausch gegen sein Aggregat, das ihm zu laut war, erhalten und habe es an diesem Abend zum ersten Mal benutzt. Er habe fünf bis sechs Flaschen Bier getrunken, sich aber nicht betrunken gefühlt. Ein Brandermittler der Polizei Pirmasens berichtete, dass Stromgenerator und Benzinbehälter im Schutt des ausgebrannten Holzfußbodens gefunden wurden. Den Deckel habe man bequem aufdrehen können. „Es hat ausgesehen, als ob beim Hantieren oder Befüllen etwas passiert ist“. Man könne nicht zu 100 Prozent ausschließen, dass etwas defekt war, gab er seine Einschätzung ab. Ein Gutachten sei aber nicht veranlasst worden. Der 56-jährige Gartenbesitzer, von dem der Angeklagte den Stromgenerator bekommen hatte, sagte als Zeuge aus, dass er den Generator zwei Tage vorher noch benutzt habe und da habe er einwandfrei funktioniert. Er habe ihn gebraucht bekommen und schätzt sein Alter auf etwa 20 Jahre. Ein weiterer Zeuge, ein 42-jähriger Elektriker, sagte aus, dass er den Generator auch schon benutzt habe und alles habe funktioniert. Er berichtete noch, dass der Angeklagte ihm mit dem Fahrrad entgegengekommen sei und gesagt habe: „Dahinten ist nichts, da brennt nichts“, obwohl es hinten immer heller geworden sei. Er, der Zeuge, habe dann die Feuerwehr angerufen. Eine 33-jährige Zeugin berichtete, dass sie aus einem Gebüsch Hilferufe gehört habe und schließlich der Angeklagte aus dem Gebüsch gekrabbelt sei und gesagt habe: „Es ist alles in Ordnung.“ Schließlich verlas die Richterin noch einen Teil der 22 Eintragungen über den Angeklagten aus dem Bundeszentralregister, wobei es sich hauptsächlich um Verurteilungen wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr gehandelt hat. Der Angeklagte steht derzeit noch unter Bewährung. Wenn das vom Gericht nun angeordnete Gutachten vorliegt, wird das Gericht einen neuen Verhandlungstermin festsetzen. Dabei wird die Verhandlung wohl von neuem beginnen müssen, weil die Unterbrechung laut Strafprozessordnung zu lange gedauert haben wird. (arck)

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