Pirmasens Waffen nur transportiert oder auch geschossen?

Das Pirmasenser Amtsgericht.
Das Pirmasenser Amtsgericht.

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hat das Amtsgericht Pirmasens am Montag einen 39-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Am Silvesterabend des vergangenen Jahres hatten Jugendliche eine Polizeistreife in der Fußgängerzone informiert, dass jemand mit einer Waffe geschossen habe. Und sie hätten auf den Angeklagten gezeigt, der mit einem Begleiter und dessen Hund noch in Sichtweite war, berichteten mehrere Polizisten. Bei einer Kontrolle fanden die Beamten bei dem Angeklagten zwei Schreckschusspistolen – eine in einer Stoffumhängetasche, eine in einem Rucksack – sowie die dazugehörigen Magazine, Munition und einen Teleskopschlagstock.

Der 39-Jährige verteidigte sich vor Gericht damit, er habe die Waffen nur transportiert. Von der Wohnung seiner Freundin zu seiner alten Wohnung – auf direktem Weg. Eine Schreckschusspistole sei auseinandergebaut gewesen. Die Magazine seien gesondert gewesen und die Munition in einem kleinen Beutel. Die Waffen seien „nicht schussbereit“ gewesen. Auf direktem Weg dürfe man diese Gegenstände legal transportieren – ohne Waffenschein, war er überzeugt. Falls er dabei einen Fehler gemacht habe, sei es aus Unwissenheit geschehen, sagte er. Geschossen habe er damit unterwegs aber nicht, verteidigte er sich.

Warum er sie überhaupt transportierte, begründete der Mann so: Er habe seine Wohnung geräumt, weil er eine Haftstrafe antreten musste. Die Sachen habe er deshalb bei seiner Freundin gelagert. Aber in der Silvesternacht habe er mit den Schreckschusspistolen von einem Privatgrundstück aus, also von seiner alten Wohnung aus, schießen wollen. Deshalb der Transport.

Einschlägige Vorstrafen

Das Gericht bestätigte, dass der 39-Jährige die Waffen hätte auseinandergebaut transportieren dürfen. Aber die Richterin war überzeugt, dass er damit unterwegs geschossen hatte, wie die unbekannt gebliebenen Jugendlichen der Polizei berichtet hätten. Und bei einer Pistole sei nur das Magazin entnommen gewesen. Deshalb sei es nicht nur ein Transport gewesen, belehrte die Richterin.

Da das Strafregister des Mannes erhebliche, auch einschlägige Vorstrafen aufwies, schied eine Geldstrafe aus. Das Gericht setzte die verhängte Haftstrafe, in die es eine Vorstrafe wegen Besitzes von Drogen und Schlagring einbezog, aber zur Bewährung aus. Zurzeit verbüßt der 39-Jährige eine Haftstrafe und sammle deshalb erstmals Hafterfahrung, so die Richterin. Sie denke, dass ihn das beeindrucke. Sie wolle ihm noch eine Chance geben.

Als Bewährungsauflage muss er 800 Euro an den Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr zahlen und ein Jahr lang an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen. Außerdem erhielt er einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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