Pirmasens
Urteil: Sechs Jahre Haft für Dealer
Dass der 31-Jährige seine Drogentaten bei der Polizei und vor Gericht gestanden und sogar die Lieferanten des Rauschgifts benannt hat, kam ihm nun bei der Strafzumessung zugute. Nachdem er auf frischer Tat ertappt worden war, habe er mit seinem Geständnis und seiner Kooperation das Beste aus der Sache gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog. Auch Staatsanwalt Felix Huth bescheinigte dem Angeklagten, sich optimal verhalten zu haben.
Am 4. September 2022 hatten sich Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbefehl Zugang zu der Wohnung des 31-Jährigen in Pirmasens verschafft. Die Ermittler fanden dort Amphetamine, Cannabis und Ecstasy, teilweise schon portioniert und verpackt für den Verkauf, teilweise für den Eigenkonsum bestimmt. Einen Teil der Drogen hatte der Angeklagte für andere in seiner Wohnung gebunkert. Die Polizei beschlagnahmte aber auch Waffen: eine Schreckschusspistole, einen Baseballschläger, ein Springmesser, ein Samuraischwert und Pfefferspray. Das Brisante daran: Sind beim Drogenhandel Waffen im Spiel, sieht das Gesetz eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren vor.
Langes Vorstrafenregister
Auf dieser Mindeststrafe baut auch das Urteil von Richter Herzog auf. Wegen des langen Vorstrafenregisters des 31-Jährigen und weil er vor der Tat gerade erst aus der Haft entlassen worden war, „können wir nicht ganz unten anfangen mit dem Strafmaß“, sagte Herzog. Allerdings hört sich das Urteil mit sechs Jahren Haft härter an, als es ist. Wegen seines Geständnisses und weil dank seiner Aussagen weitere Ermittlungen in der Drogenszene in Gang gesetzt beziehungsweise bereits Verfahren abgeschlossen wurden, kam das Gericht dem Angeklagten entgegen: Er muss für ein Jahr im Gefängnis bleiben, dann kommt er zwei Jahre zur Drogentherapie in eine Suchtklinik. Ist die Therapie erfolgreich („Das wird kein Zuckerschlecken“, so Richter Herzog), werden ihm die restlichen drei Jahre Haft erlassen. Der Richter ermahnte den Angeklagten: Die Drogentherapie sei seine „einzige und letzte“ Chance.
Staatsanwalt Felix Huth hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten plädiert – ebenfalls mit der Möglichkeit, nach der Hälfte der Zeit und erfolgreicher Therapie in Freiheit zu kommen. Der Verteidiger des Angeklagten, Markus Freyler, wies auf das frühe Geständnis seines Mandanten hin und darauf, dass er auch seine Drogenlieferanten benannt hat, „was eine Ausnahme ist“. Die einzige Chance für den 31-Jährigen, um von seiner Drogensucht wegzukommen und straffrei zu leben, sah auch Freyler in einer Therapie. Er bat um ein „mildes Urteil.“
Staatsanwalt und Verteidiger kündigten am Mittwoch an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.