Pirmasens Suff, Schläge und massive Sachbeschädigungen

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Wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung in drei Fällen hat das Pirmasenser Amtsgericht am Mittwoch einen 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Am 16. November kam es zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin in deren Wohnung auf dem Horeb zum Streit. Er habe seine eigene Bluetooth-Box den Hausflur hinuntergeworfen, gab der 39-Jährige an. Dann habe ihm seine Freundin seine Wohnungstür im selben Haus eingetreten und er ihre mit einem Hammer kaputt gemacht. Sie habe den Fuß-Abstreifer auf seinen Computer geworfen. Dann habe er ihr Handy und ihren Fernseher und sie seinen Fernseher kaputt gemacht und er ihre Wohnungstür. Er habe die Frau auch zu Boden gerissen und getreten. Dabei wurde die Frau am Auge verletzt, erlitt Gesichtsverletzungen und eine Kieferprellung. Sie seien beide betrunken gewesen, sagte der Mann. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,56 Promille.

Die 45-Jährige, die sich inzwischen von dem Mann getrennt hat, bestätigte: „Wir haben uns regelmäßig gegenseitig Sachen kaputt gemacht.“ Bei dem Streit sei es um Schulden und Geld gegangen. Die Bluetooth-Box sei ursprünglich ihre gewesen. Sie habe sie dem 39-Jährigen verkauft, habe sie aber wieder haben wollen, weil er Schulden bei ihr gehabt habe. Den Vorwurf der Sachbeschädigung der Bluetooth-Box stellte das Gericht ein.

Beim Besuch des Ex-Mannes ausgeflippt

Zwei Tage später soll es wieder zum Streit zwischen den beiden gekommen sein. Er habe die Tür eingetreten und sie beleidigt, sagte die 45-Jährige. „Kann sein“, meinte der Angeklagte dazu. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,72 Promille.

Am Folgetag besuchte der Ex-Mann und Vater ihres Kindes die 45-Jährige – außer der Reihe. Es war nicht der übliche Umgangstag wegen des gemeinsamen Kindes. Das habe ihn eifersüchtig gemacht, gestand der Angeklagte. Er habe dessen Auto, das vor dem Haus parkte, kaputt gemacht. „Das Auto war ziemlich ramponiert“, stellte die Richterin fest. Rund 18.000 Euro habe der Schaden betragen, sagte der Geschädigte.

Bewährung widerrufen

Das Gericht wertete die Aktionen des Angeklagten als Kurzschlussreaktionen im alkoholbedingt enthemmten Zustand. Der Ex-Mann seiner damaligen Freundin sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Der 39-Jährige war vielfach vorbestraft, stand unter einschlägiger Bewährung, die inzwischen widerrufen wurde – er wurde aus der Strafhaft vorgeführt –, und hatte erhebliche Verletzungen verursacht. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam deshalb nicht mehr in Betracht. Es sei eine langfristige Alkohol- und Drogen-Therapie nötig, erkannte die Richterin.

Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von lediglich sechs Monaten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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