Pirmasens Radeln in der Fußgängerzone in Randzeiten erlaubt

OB Zwick (links) assistiert den WSP-Mitarbeitern beim Anschrauben des Freigabeschilds an der Ecksteinsau.
OB Zwick (links) assistiert den WSP-Mitarbeitern beim Anschrauben des Freigabeschilds an der Ecksteinsau.

Seit Freitag darf ganz offiziell in der Pirmasenser Fußgängerzone geradelt werden. Allerdings nur von 17 bis 11 Uhr. In den Kernzeiten der Geschäfte müssen die Radler ihren Drahtesel wie bisher schieben. Und der Radler muss Schrittgeschwindigkeit fahren. Allerdings darf er mehr als die Autofahrer.

Die Öffnung der Fußgängerzone war Teil des neuen Radverkehrskonzepts, das Oberbürgermeister Markus Zwick am Freitagmorgen bei der offiziellen Freigabe als großen Schritt für die Radfahrer in der Stadt lobte. Die Planer hatten die komplette Freigabe der Fußgängerzone für Radler vorgeschlagen. „Da gab es aber andere Meinungen“, meinte OB Zwick. Im Stadtrat hatte sich unter anderem Erich Weiss (CDU) als Vertreter des Einzelhandels gegen Radfahrer in der Fußgängerzone ausgesprochen. Zwick wollte aber nicht auf die Öffnung verzichten, da in den meisten deutschen Städten längst die Fußgängerzonen für Radverkehr geöffnet wurden. „Wieso soll das nicht in Pirmasens gehen“, meint Zwick, der zum Termin mit seinem eigenen Rad vorfuhr. „Ich bin fast täglich mit dem Rad unterwegs“, betonte Zwick, der auf der Ruhbank wohnt und deshalb auch die Fahrt durch die Fußgängerzone selbst nutzen wird, da ihm die Alleestraße und Friedhofstraße zu gefährlich erscheinen. Die jetzige Öffnung in den Randzeiten sei ein guter Kompromiss und könne noch erweitert werden, falls es sich bewähre, kündigte Zwick an. „Ich rechne nicht mit Problemen“, so der Stadtchef und auch Verkehrsplaner Michael Noll schätzt das Konfliktpotenzial als gering ein, wenn sich die Radfahrer rücksichtsvoll verhielten.

Ordnungsamt kündigt Kontrollen an

Ordnungsamtsleiter Steffen Schmitt appellierte an die Radler auf die Fußgänger zu achten und einzukalkulieren, dass diese in der Fußgängerzone nicht mit Radfahrern rechneten, wenn diese sich von hinten ihnen nähern. Das Ordnungsamt werde in den nächsten Wochen die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Dazu zählt die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit. Wer mit seinem Rad schneller unterwegs ist, muss ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zahlen. 25 Euro werden fällig, wenn der Radler zwischen 11 und 17 Uhr, also beispielsweise gegen 14 Uhr, von einer Politesse in der Fußgängerzone erwischt wird. Und 30 Euro kostet es, wenn er zusätzlich andere behindert.

Erlaubt ist den Radfahrern allerdings die Fahrt in beiden Richtungen durch die ganze Fußgängerzone hindurch. Für Autofahrer ist Einbahnverkehr vorgeschrieben, wodurch verhindert wird, dass ein Autofahrer von der Ecksteinsau bis zur Sandstraße komplett durchfahren könnte. Das darf aber der Radler in beiden Richtungen, wie Schmitt auf Nachfrage bestätigte.

Warten müssen die Radler allerdings noch auf eine Möglichkeit ihr Fahrrad in der Fußgängerzone abzuschließen. Die ersten Fahrradboxen mit Ladestation werden zwar noch dieses Jahr installiert. Diese finden sich aber erstmal nur am Rathaus. In der Fußgängerzone fehlt es weiterhin an einfachsten Abstellmöglichkeiten.

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