Pirmasens Prozess: 29-Jährigen mit Pistole bedroht

Zum letzten Mal kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon.
Zum letzten Mal kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon.

Wegen Waffenbesitzes hat das Amtsgericht Pirmasens am Montag einen 27-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt.

Ein Bekannter habe ihm im Februar geschrieben, dass er mit einer Eisenstange verschlagen werde, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Als er hinzugekommen sei, sei diese Sache bereits vorüber gewesen. Er habe sich mit einem Bekannten noch unterhalten wollen, aber ein 29-Jähriger habe sich eingemischt. Da habe er seine Schreckschusspistole hervorgeholt und gedroht: „Wenn du nicht das Maul hältst, ist Sense.“ Er habe vielleicht zu viel Alkohol getrunken gehabt. Sein Chef habe ihn wegen der Ausbildung gelinkt, so dass er diese nicht fertig machen konnte und die Krankenkasse von ihm viel Geld zurückverlange, erläuterte er seine damalige Gemütslage.

Der genannte 29-Jährige gab an, der Angeklagte sei „blöd“ dahergekommen. Das habe er sich nicht gefallen lassen wollen. Auch als der eine Waffe gezogen und gesagt habe, er solle das Maul halten, habe er weitergeredet. „Ein kurzer Schreckmoment war da“, bekannte er. „Aber ich wollte nicht als der größte Volldepp dastehen“, begründete er, warum er nicht ruhig war. Schließlich habe der Angeklagte noch gedroht: „Ich schieß dir gleich den Schwanz weg, ob ich jetzt die Fresse halte.“ Da sei schon die Polizei gekommen.

Da seien „zwei gleiche Charaktere aufeinandergetroffen“, kommentierte die Richterin. Die Anklagepunkte Nötigung und Bedrohung stellte sie ein, so dass nur noch Waffenbesitz übrig blieb. Da der Mann bereits mehrfach vorbestraft war und unter laufender Bewährung gehandelt hatte, kam nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. Diese setzte das Gericht zum letzten Mal zur Bewährung aus, wie die Richterin betonte. Als Auflage muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, ein Jahr lang an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und er erhielt einen Bewährungshelfer.

Der Staatsanwalt hatte auf sechs Monate ohne Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Viele Bürger fühlen sich in der Fußgängerzone unsicher.

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