Pirmasens Mieten sind „angemessen“

Nach Auffassung des Mietervereins Westpfalz können die Mieten in Pirmasens, von einigen Ausreißern abgesehen, durchaus als angemessen angesehen werden, „angemessen im Hinblick auf die soziale und wirtschaftliche Kraft der Stadt, aber insbesondere der Menschen, die hier leben“. Das teilte der Vorsitzende des Mietervereins, Martin Zepp-Linse, in einer Stellungnahme zu Aussagen des Vereins Haus und Grund zum Mietniveau in Pirmasens (Ausgabe vom 2. Juni) mit.

Zepp-Linse widerspricht der Darstellung des Vorsitzenden des Vereins Haus und Grund, Jochen Klöckner, dass die Sozialmiete von 3,58 Euro pro Quadratmeter wie Mehltau auf dem hiesigen Mietenniveau liege. Dieser Mietbetrag werde in äußerst seltenen, aber auch sehr speziellen Fällen von bestimmten Vermietern zur Grundlage für die Festlegung der Miethöhe herangezogen, entgegnet Zepp-Linse. Die Kritik des Mietervereines an dieser Höhe gründe sich aber darin, dass in den weit meisten Fällen von Mietverträgen mit Transferleistungsempfängern eben eine höhere Miete mit den Vermietern vereinbart sei, die entsprechenden Leistungsstellen aber nur 3,58 Euro bezahlen. Die Differenz gehe zu Lasten der betroffenen Mieter. Die Forderung nach einer Erhöhung dieser Grenze beruhe daher darauf, die Mieter zu entlasten, die auf derartige Leistungen angewiesen sind. Zum anderen müsse der von Haus und Grund ins Spiel gebrachten Problematik der Scheu der Vermieter vor Mieterhöhungen widersprochen werden. Es gebe durchaus eine nicht geringe Anzahl von Mieterhöhungen, die sich mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete befassen – und so auch von Mietern akzeptiert würden. Es sei aber wie immer die Frage, wie die ortsübliche angemessene Miete definiert werde. Hierfür könne das schlüssige Konzept, das die Stadtverwaltung derzeit erarbeite, durchaus eine Diskussionsgrundlage bieten. Neben der Miete haben, so Zepp-Linse, die Mieter noch die Betriebskosten zu tragen, wenn eine entsprechende Vertragsgestaltung dies vorsieht. Diese Betriebskosten deckten mit ganz wenigen Ausnahmen alle Unkosten ab, die auf Vermieter noch zukommen können, wie zum Beispiel wiederkehrende Beiträge oder Hausgelder im Rahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die reine Kaltmiete sorge jedenfalls für Ertrag, der sich erheblich vom Zinsertrag bei Geldinstituten angelegter Beträge unterscheide. Dieser Ertrag könne für notwendige Investitionen herangezogen werden, wobei der Gesetzgeber im Falle von modernisierenden Erneuerungen dem Vermieter durchaus Instrumente an die Hand gebe, die Mieter an diesen Kosten zu beteiligen. Auch hiervon werde in Pirmasens Gebrauch gemacht. „Wenn wie bisher den beiderseitigen Anliegen mit Maß und Ziel entsprochen wird, wird dies für beide Seiten auch weiterhin von Vorteil sein“, sagt Zepp-Linse.

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