Pirmasens Kinderpornos auf dem Handy und Rechner: Vier Jahre Freiheitsstrafe für 38-Jährigen

Der 38-Jährige muss ins Gefängnis.
Der 38-Jährige muss ins Gefängnis.

Wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Bilddateien hat das Pirmasenser Schöffengericht einen 38-jährigen Mann zu Freiheitsstrafen von insgesamt über vier Jahren verurteilt. Und das hatte besondere Gründe.

Im April 2022 hatte die Polizei die erste Wohnungsdurchsuchung wegen verbotener Kinderpornos bei dem Mann vorgenommen. Von da an habe er den strafrechtlichen Vorwurf gekannt und hätte feststellen müssen: Das bringt mich in Teufels Küche, hielt der Vorsitzende Richter dem 38-Jährigen vor. Aber noch nicht einmal ein Jahr später, im Februar 2023, habe er sich in Chats mit stark grenzwertigen Fantasien über sehr junge Kinder ausgelassen. Im Rahmen der Chats soll er mindestens zehn kinderpornografische Bilddateien an mehrere unbekannte Chatpartner versandt haben. Dies räumte der Mann ein.

Im Juni 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Simmern wegen Verbreitung von Kinderpornos, die bei der Durchsuchung im April 2022 gefunden wurden, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Aber nur drei Tage später, Ende Juni 2023, fand die Polizei bei einer zweiten Wohnungsdurchsuchung auf seinem Handy 24 und auf einer Festplatte zwölf Kinderpornos.

Polizistin: Dateien waren ohne Weiteres zu finden

Der Angeklagte behauptete, er habe nach der Verurteilung in Simmern „alles gelöscht, was er gewusst habe“. Er wisse nicht, wo die von der Polizei gefundenen verbotenen Dateien gewesen seien. Aber eine Polizeibeamtin sagte, die Dateien seien ohne Weiteres zu finden gewesen. Daraus schloss das Gericht, dass der Angeklagte die Kinderpornos „bewusst im Besitz“ gehabt habe.

Der 38-Jährige hatte angegeben, er habe schon immer die Neigung zu sehr jungen Kindern verspürt. Kinderpornos konsumiere er seit zwei bis drei Jahren. Inzwischen habe er sich psychologische Hilfe geholt und „verspüre den Drang so gut wie nicht mehr“. Letzteres überzeugte den Richter aber nicht. Er meinte, dass die Veranlagung nicht ohne weiteres wegzubekommen sei.

Verteidiger fordert Freispruch

Das Schöffengericht verurteilte den Mann wegen der im Februar 2023 versandten Kinderpornos unter Einbeziehung des Urteils aus Simmern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und wegen der im Juni 2023 – also nach der ersten Verurteilung – gefundenen verbotenen Bilddateien zu einer zusätzlichen Strafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Dabei fiel ins Gewicht, dass es nicht wenige Dateien waren, die zudem oft Kinder in sehr jungem Alter, teils unter sechs Jahren zeigten, und er die letzte Tat unter laufender Bewährung beging.

Der Verteidiger hatte für den Besitz im Juni 2023 auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe nicht gewusst, dass er noch verbotene Dateien hatte, argumentierte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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