Pirmasens Kaiser-Mitarbeiter scheitern beim Landesarbeitsgericht

Das ehemalige Peter-Kaiser-Werk in Pirmasens.
Das ehemalige Peter-Kaiser-Werk in Pirmasens.

Zehn weitere Berufungen von gekündigten Mitarbeitern der früheren Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH blieben ohne Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat am Montag acht Berufungen zurückgewiesen, zwei Berufungen wurden selbst zurückgenommen, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Die Berufungen richteten sich gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichtes in Pirmasens, das 2021 alle Klagen gegen die Kündigung abgelehnt hatte.

164 Beschäftigte der Damenschuhfabrik waren Ende Januar 2021 gekündigt worden, nachdem sich das Aus der Produktion in Pirmasens abgezeichnet hatte. Dass im März eine neue Gesellschaft gegründet wurde, die weiterhin Schuhe unter der Traditionsmarke Peter Kaiser im Ausland produzieren lassen wollte, änderte aus Sicht des Gerichtes nichts daran: Für einen Betriebsübergang, der einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung begründen könnte, sahen die Richter keinen Beleg. Das Landesarbeitsgericht bestätigte nun die Urteile des Pirmasenser Gerichtes. Bereits Mitte Januar waren die ersten 20 Berufungen von ehemaligen Kaiser-Mitarbeitern abgelehnt worden. Die juristische Auseinandersetzung ist aber noch nicht beendet: Beim LAG sind noch 20 Klagen gegen die neu gegründete Gesellschaft anhängig. Terminiert sind sie noch nicht. tre

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