Pirmasens „Ernsthafte Mordpläne“

Wegen „gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord“ verurteilte das Landgericht Kaiserslautern gestern zwei Vietnamesinnen aus Pirmasens zu je drei Jahren und neun Monaten Haft.

Die beiden Frauen hatten im Frühjahr in Kaiserslautern nach einem Auftragsmörder gesucht, um eine Landsmännin umbringen zu lassen. Mit ihrem Urteil folgte die 4. Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wies die Anträge der Verteidiger auf mildere Strafen weitgehend zurück. „Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im April dieses Jahres gemeinsam den Beschluss fassten, die Inhaberin einer Änderungsschneiderei in Pirmasens durch eine dritte Person ermorden zu lassen,“ sagte der Vorsitzende Richter, Alexander Schwarz. Mit ihren Plänen hätten sie den Tatbestand der Heimtücke wie das Mord-Merkmal von niedrigen Beweggründen erfüllt. Deshalb komme kein anderes Strafmaß in Frage. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten die beiden Frauen weitgehend gestanden, dass sie im Frühjahr gemeinsam nach einem Mörder für die Inhaberin einer Änderungsschneiderei in Pirmasens suchten. Eine von ihnen wandte sich deshalb an den Inhaber einer Bar in Kaiserslautern, der jedoch umgehend die Polizei alarmierte. Ein verdeckter Ermittler ging zum Schein auf das „Angebot“ ein und überzeugte sich von der Ernsthaftigkeit der Mordpläne. Ihm wurden als „Honorar“ für den Mord 20.000 Euro angeboten. Anschließend wurden die beiden Frauen, die jeweils mit Deutschen verheiratet sind und Kinder haben, von der Polizei festgenommen (wir berichteten am 3. Oktober). Über ihre Motive machten die beiden Angeklagten vor Gericht unterschiedliche Angaben: Die eine fühlte sich offenbar aus dem zuvor gemeinsam betriebenen Schneiderei-Geschäft verdrängt und um ihr Einkommen gebracht. Sie schmiedete deshalb Rache-Pläne. Die zweite stand bei ihrer Bekannten mit rund 25.000 Euro in der Kreide und konnte wohl die Schulden nicht zurückzahlen. „Nur unter diesem Druck habe ich mich bereit erklärt, nach einem Mörder zu suchen,“ bekannte die Frau auch gestern noch einmal unter Tränen. „Ich habe nur Theater gespielt und wollte nicht, dass es zu einer solchen Tat auch wirklich kommt.“ Die Verteidiger der beiden Frauen versuchten ebenfalls, die Ernsthaftigkeit des Mord-Komplotts infrage zu stellen. „Es ist völlig unklar, ob die Bezahlung auch wirklich stattgefunden hätte,“ lautete ihr Argument. Sie wiesen darauf hin, dass die Frauen kaum über die nötigen Mittel verfügt hätten. Außerdem seien sie bei ihren Plänen „ausgesprochen dilettantisch“ vorgegangen. Ihre Forderung: „Freispruch aus Mangel an Beweisen“ für die eine Angeklagte, „eine möglichst milde Strafe“ für die andere. Diese Einwände ließ die Strafkammer gestern nicht gelten. „Nur weil der Bar-Besitzer das einzig Richtige in solchen Fällen getan hat und sofort die Polizei benachrichtigte, konnte Schlimmeres verhindert werden,“ erklärte der Vorsitzende Richter. „Beide Angeklagte haben durch ihr Verhalten keinen Zweifel daran gelassen, wie ernst es ihnen mit den Mordplänen war. Und nach unserer Erfahrung sind schon Menschen für weniger als 20.000 Euro umgebracht worden.“ Strafmildernd wertete die Kammer lediglich, dass beide Frauen weitgehend geständig und bislang nicht vorbestraft waren. Außerdem stehe ihnen durch ihre mangelnden Deutsch-Kenntnisse während ihrer bevorstehenden Zeit im Gefängnis „eine weitgehende soziale Isolation“ bevor. (mibo)

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