Pirmasens Amtsgericht: Geldstrafe für flüchtigen Motorradfahrer

Ein 20-jähriger Dortmunder muss 1600 Euro Strafe zahlen, so lautete das Urteil vor dem Pirmasenser Amtsgericht.
Ein 20-jähriger Dortmunder muss 1600 Euro Strafe zahlen, so lautete das Urteil vor dem Pirmasenser Amtsgericht.

Wegen eines verbotenen Rennens und zweifachem Kennzeichenmissbrauchs hat die Jugendrichterin beim Amtsgericht Pirmasens einen 20-jährigen Dortmunder zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.

In der Nacht auf den 30. Dezember vergangenen Jahres kontrollierte die Polizei in der Pirmasenser Friedhofstraße den Verkehr. Kurz vor ein Uhr nachts hörten die Beamten, wie sich eine Gruppe von vier Motorradfahrern aus Richtung Stadt näherten – dem Geräusch nach mit überhöhter Geschwindigkeit, berichtete ein Polizist vor Gericht. Dann habe jemand gerufen: „Polizei, lass uns umdrehen“, und die Gruppe habe umgedreht. Mit Blaulicht, Martinshorn und Stopp-Signalen hätten sie die Gruppe verfolgt. Die Motorräder waren teils ohne Beleuchtung oder Kennzeichen.

Einer der Fahrer sei an einer Bankfiliale stehen geblieben, ein anderer am Exerzierplatz über einen Fußweg entkommen. Zwei seien mit über 100 Stundenkilometern durch Höfelsgasse und Zeppelinstraße Richtung B10 gefahren, wie eine Videoauswertung ergeben habe: Eines der Motorräder war ohne Kennzeichen und ohne Beleuchtung. Es über die Bundesstraße zu verfolgen, habe keinen Sinn gemacht, berichtete der Beamte. Am Waldfriedhof hätten sie die Personalien eines weiteren Fahrers feststellen können. Schließlich sei auch der Fahrer, der an der Bankfiliale angehalten hatte, hinzugekommen und kontrolliert worden.

Dieser habe sie informiert, dass einer der Motorradfahrer einen Unfall erlitten habe und auch den Namen des vierten Motorradfahrers genannt, es war der des Angeklagten. Die Beamten fanden den Verunglückten ohne Beleuchtung und ohne Kennzeichen im Graben an der Auffahrt zur B10 und brachten ihn ins Krankenhaus.

Zwei Motorradfahrer berichteten als Zeugen, sie hätten sich über Instagram zum Motorradfahren verabredet: vier Motorräder mit fünf Personen. Getroffen hätten sie sich bei einem von ihnen im Landkreis. In jener Nacht wollten sie in einem Fast-Food-Restaurant essen. Einer der Zeugen, ein 19-jähriger Schüler aus Krefeld, sagte aus, dass er weder Polizei noch Blaulicht gesehen habe. Als jemand gerufen habe „Umdrehen“ hätten alle aus der Gruppe umgedreht. Sie seien auch nur mit etwa 50 Stundenkilometer gefahren, weil es geregnet habe, hätten sie nicht schneller fahren können. Die anderen Fahrer habe er dann aus den Augen verloren. Bei einer Auffahrt sei er gestürzt. Als er wieder zu Bewusstsein kam, sei die Polizei da gewesen.

Die Richterin belehrte den Zeugen, dass seine Aussage im Widerspruch zum Inhalt des rechtskräftigen Strafbefehls gegen ihn stehe. Und warf ihm vor, dass er nach dem Sturz unter dem Titel „police chase“ (Polizeijagd) auf Instagram gepostet habe, wie er verletzt im Graben liegt. Und bei der Vorbereitung zur Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) habe er bekannt, dass er vor der Polizei abgehauen sei, weil die Fahrzeuge seiner Freunde nicht straßentauglich waren. Nun „erinnerte“ sich der 19-jährig Zeuge, dass er vor der Polizei geflohen war. „Es ging darum, die Gruppe nicht zu verlieren“, sagte er. Und zu dem Post meinte er: „Es geht nicht um Realität auf Instagram, sondern darum, etwas zu präsentieren“. Und sein Anwalt habe ihm geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren. Es würde sonst zu teuer.

Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant „nicht mitgefangen“ wurde. Die Polizei habe nur drei erwischt. Es sei nicht nachgewiesen, dass sein Mandant der vierte Fahrer war und dass er mit „höchstmöglicher Geschwindigkeit“ gefahren sei. Er plädierte auf Freispruch.

Gericht und Staatsanwältin hatten hingegen keine Zweifel, dass der Angeklagte der vierte, der entkommene Motorradfahrer war. Er sei in der Gruppe geflüchtet, weil drei Motorräder nicht in ordnungsgemäßem Zustand waren. Sie seien mit überhöhter Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig gefahren – trotz Nässe, Dunkelheit, Engstelle durch Baustelle und hätten die Gefährdung anderer in Kauf genommen. Die Strafe fiel nun 400 Euro höher aus als im Strafbefehl, blieb aber 400 Euro unter dem Antrag der Staatsanwältin. Außerdem darf ihm für weitere vier Monate kein Führerschein erteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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