Pirmasens „Sie hat mir Hoffnungen gemacht“

Weil er eine 27-Jährige sexuell belästigt haben soll, hat das Amtsgericht Pirmasens am Donnerstag einen 24-Jährigen zu einer Geldstrafe von 700 Euro (35 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt.

„Es ist schwierig, wenn nur zwei Personen an einem solchen Vorfall beteiligt sind und jeder Details anders erzählt“, bekannte Richterin Kathrin Schmitt. Teils hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt, teils bestritten, teils Verhalten anders gedeutet. Die 27- und der 24-Jährige hatten sich in einer Spielothek am Exerzierplatz kennengelernt und Telefonnummern ausgetauscht. Mehrmals hatte er Geld in ihren Spielautomaten eingeworfen, obwohl sie das laut ihrer Aussage nicht wollte. Für 8. März habe er sie zu sich zum Essen eingeladen. Sie habe abgelehnt, sagte die 27-Jährige am Donnerstag. Als sie die Spielothek verlassen habe, sei er ihr gefolgt und habe versucht, sie auf den Treppen zur Bahnhofstraße zu küssen und ihr an den Po zu greifen, erzählte die Frau. Sie habe ihr Gesicht weggedreht und gesagt, dass sie das nicht möchte und einen Freund habe. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. In der Sparkasse, wo sie Geld abheben wollte, habe der Mann sie im Genick genommen und versucht, ihren Kopf zu sich zu drehen und sie zu küssen, sagte die Frau weiter aus. Sie habe gesagt, dass sie das nicht wolle. Dies bestätigte auch der Angeklagte. Einen Griff zwischen die Beine der Frau stritt der Mann aber ab. Er habe ihr nur einen freundschaftlichen Klaps auf den Hintern gegeben, so seine Version. Der 24-Jährige betonte mehrfach, sie hätten sich in der Spielothek und auf dem Weg zur Sparkasse „normal unterhalten“ und sich zuvor mehrmals über Whats-App geschrieben. Dies bestritt die Frau aber. „Durch die Kontakte hat sie mir Hoffnung gemacht“, verteidigte sich der 24-Jährige. Er habe Kontakt „wie zu einer Freundin“ haben wollen, er habe nicht mit ihr schlafen wollen, übersetzte der Dolmetscher. Die Richterin wies ihn darauf hin, dass es dann aber widersprüchlich sei, dass er sie küssen wollte. Nur in der Sparkasse sei die Frau ablehnend gewesen, dann sei er gegangen, betonte der Angeklagte. Er entschuldigte sich bei der 27-Jährigen, „wenn etwas Falsches herübergekommen“ sei. Ein ehrenamtlicher Betreuer des 24-Jährigen berichtete, er habe die Kommunikation auf dessen Handy gesehen. Es seien Einladungen zum Essen und Spazierengehen gewesen. Sein Schützling habe in der Türkei vor einem Scheich eine Großcousine geheiratet – aufgrund eines Abkommens beider Eltern. Der 24-Jährige habe sich nicht gegen die Heirat wehren können, obwohl er sie eigentlich nicht wollte, berichtete der Betreuer. Durch die Heirat habe der Mann den Hauptschulabschluss verpasst und Schulden gemacht. Sein Schützling habe sich „in der Zwickmühle“ befunden. Er wusste: „Ich habe in der Spur zu laufen“, formulierte der Betreuer und nannte ihn „naiv“. Die Richterin betonte, es habe nichts Konkretes gegeben, worauf der Angeklagte seine Hoffnung stützen konnte. Es habe keine konkreten Verabredungen gegeben. Die Zeugin habe ihm wohl ausweichend geantwortet. Die Richterin hielt dem 24-Jährigen zugute, dass er nicht vorbestraft, teilweise geständig ist und sich entschuldigt hat. Aber die Zeugin habe klar gemacht, dass sie keinen körperlichen Kontakt will, und das habe der Angeklagte missachtet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) gefordert. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort betont, er habe nichts gemacht, was bestrafenswert sei.

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