Rheinland-Pfalz Von Pflichten und Erwartungen: Muss ein Bürgermeisterkandidat vor Ort wohnen?

Vor den Kommunalwahlen am 26. Mai drängt sich die Frage auf, ob ein Kandidat, der sich zur Wahl stellt, beispielsweise ein VG-Bürgermeisterkandidat, eigentlich dort wohnen muss, wo die Verwaltung ihren Sitz hat. Diesbezüglich schafft die Gemeindeordnung Klarheit.

Die Frage nach der sogenannten Residenzpflicht lässt sich ganz klar mit „Nein“ beantworten. Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz schreibt diese nicht vor. In Paragraf 53 Absatz 3 Nummer 3 wird verlangt, dass der hauptamtliche Bürgermeister Deutscher ist oder aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU kommt und seinen Wohnsitz in Deutschland hat und am Tag der Wahl noch keine 65 Jahre alt ist. Von einer Residenzpflicht ist also nicht die Rede. Eine Verbandsgemeinde kann höchstens erwarten, dass der Bürgermeister auch da wohnt, es aber nicht verlangen, denn es ist nicht bindend, wenn eine solche Erwartung in der Stellenausschreibung steht. Anders ist das bei einem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, der muss in der Gemeinde wohnen, in der er sein Ehrenamt ausübt. Das ist in Paragraf 53 Absatz 4 Ziffer 1 der Gemeindeordnung geregelt.

Diskussion um Residenzpflicht Thema in der VG Rheinauen

Die Diskussion um die Residenzpflicht ist jüngst in der VG Rheinauen hochgekocht. Der Wohnort des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Otto Reiland (CDU) als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rheinauen wurde zum Gegenstand einer Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss. In dem Entwurf für die Stellenausschreibung des hauptamtlichen Bürgermeisters, der am 26. Mai 2019 gewählt werden soll, stand: „Es wird erwartet, dass die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Rheinauen nimmt.“ Hintergrund der Diskussion ist, dass der SPD-Bürgermeisterkandidat Patrick Fassott zwar in Altrip aufgewachsen und verwurzelt ist, derzeit aber mit seiner Familie im badischen Oftersheim wohnt. Diesen Entwurf hat die Verwaltung am 18. Oktober erstellt, also lange vor dem Zeitpunkt, an dem die SPD Patrick Fassott als Kandidaten nominierte. Gegen die im Entwurf der Stellenausschreibung formulierte „Residenzerwartung“ wehrte sich die SPD. Nun ist Fassott nicht gezwungen seinen Wohnsitz zu verändern. Er hat jedoch jüngst öffentlich mitgeteilt, nach der Wahl einen Nebenwohnsitz bei seinen Eltern in Altrip anmelden zu wollen.

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