Rheinland-Pfalz Weniger strenge Corona-Regeln für Menschen mit Boosterimpfung

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Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten haben, genießen in Rheinland-Pfalz einen Sonderstatus. Das hat die Landesregierung in Mainz am Freitag bekanntgegeben. 

„Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab morgen flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind“, sagte Dreyer. Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Sie brauchen dann beispielsweise keinen Test in der Gastronomie oder beim Sport. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall die 3G-Regel. Geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test. Die Regelung tritt mit der 29. Corona-Landesverordnung ab Samstag in Kraft.

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung. Wenn die Booster-Kampagne erfolgreich sei, könnten mehr Menschen auch ohne zusätzlichen Test in Restaurants gehen. „Zudem gibt es so einen größeren Anreiz zur Dritt-Impfung“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft, Arne Rössel. Im Einzelhandel sollte es statt einer Zugangskontrolle lediglich Stichproben zur Einhaltung der 2G-Regel geben, etwa bei der Bezahlung an der Kasse.

Die Regeln im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte Menschen dürfen sich fortan privat und im öffentlichem Raum nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen - wobei Minderjährige nicht mitgezählt werden. Ursprünglich wollte Rheinland-Pfalz noch strenger sein und nur eine Person aus einem anderen Haushalt zulassen, passte sich dann nach der Ministerpräsidentenkonferenz aber der dort vereinbarten Regelung an.

Kultur, Freizeit sowie Gastronomie: Es bleibt bei dem Grundsatz, dass bei Veranstaltungen im Freien und dort, wo Masken durchgängig getragen werden können, 2G gilt - also nur Geimpfte oder Genesene rein dürfen. Dort, wo das Tragen von Masken nicht durchgängig möglich ist, greift die Regelung 2G plus, dort müssen also Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von der Testpflicht ausgenommen. Als Beispiele nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zum einen den Friseur, wo das Tragen der Maske durchgängig möglich sei, ergo 2G gilt, und den Kosmetiker, bei dem die Maske nicht durchgängig aufgesetzt bleiben kann, also 2G plus gilt. Auch in der Gastronomie, wo gegessen und getrunken wird, gilt 2G plus, ebenso in Hotels.

Einzelhandel: Hier wird wieder die Personenbegrenzung eingeführt. Auf einer Fläche von zehn Quadratmetern ist nur ein Kunde oder eine Kundin zugelassen. Zusätzlich gilt ab Samstag unabhängig von den Inzidenzwerten 2G im Einzelhandel. Dieser weiteren Verschärfung folgte Rheinland-Pfalz nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. Ausgenommen sind davon Läden für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien - welche Geschäfte ganz detailliert ausgenommen sind, orientiert sich am Katalog der Bundesnotbremse.

Großveranstaltungen: Als solche werden in Rheinland-Pfalz Veranstaltungen ab 1000 Personen angesehen. Sind diese in geschlossenen Räumen, darf nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden, die Obergrenze sind 5000 Besucher. Bei Veranstaltungen im Freien - also auch Fußballspielen - dürfen ebenfalls nur 30 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, hier liegt die Obergrenze bei 10 000 Zuschauern. Dazu sagte Dreyer: „Ich liebe Fußball, aber er sollte nicht zum Gefahrenherd werden.“

Clubs und Diskotheken: Sie sollen nach den Beschlüssen bei der Bund-Länder-Runde ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen geschlossen werden. Für Rheinland-Pfalz ist dafür noch ein Landtagsbeschluss nötig, das Thema wird nun im kommenden Plenum aufgegriffen.

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