Aktienbesteuerung Teils verfassungswidrig?

Kaufen und verkaufen – der Aktienhandel an der Frankfurter Börse wird nicht zuletzt von vielen Kleinaktionären verfolgt.
Kaufen und verkaufen – der Aktienhandel an der Frankfurter Börse wird nicht zuletzt von vielen Kleinaktionären verfolgt.

Der Bundesfinanzhof hält einen Teilaspekt der Aktienbesteuerung in Deutschland für verfassungswidrig. Deswegen hat das höchste deutsche Finanzgericht nun einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, wie der Finanzhof am Freitag in München mitteilte.

Dabei geht es um eine auch für viele Kleinaktionäre ärgerliche Vorschrift: Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust nur sehr eingeschränkt verrechnen, und zwar mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Nicht möglich ist die Verrechnung mit sonstigen Kapitaleinkünften, etwa aus Fonds, auf die die üblichen 25 Prozent Steuern zu zahlen sind.

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