Streit um Kohl-Zitate Richterin legt Kohl-Witwe Vergleich nahe

Maike Kohl-Richter nach dem Verhandlungstermin am Donnerstagmorgen am Oberlandesgericht Köln.
Maike Kohl-Richter nach dem Verhandlungstermin am Donnerstagmorgen am Oberlandesgericht Köln.

Im seit sieben Jahren andauernden Rechtsstreit um die Nutzung von Zitaten Helmut Kohls will das Oberlandesgericht Köln am 7. April entscheiden, ob es zu einer neuen Beweisaufnahme kommt – es sei denn, es gäbe zuvor einen Vergleich zwischen Maike Kohl-Richter, der Witwe des Altkanzlers, und dem Kölner Publizisten Heribert Schwan. Schwan zeigte sich am Donnerstagmorgen vor Gericht bereit dazu; die ebenfalls anwesende Kohl-Richter legte sich nicht fest und betonte, dass es ihr darum gehe, das „Lebensbild“ ihres Mannes zu schützen. Sie sieht es durch Zitate geschädigt, die Schwan 2014 in seinem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ gegen den Willen des Altkanzlers veröffentlichte.

Die Vorsitzende Richterin Brigitte Richter erklärte in der Verhandlung des 15. Zivilsenats am OLG, sich an die frühere Beweisaufnahme der Erstinstanz nicht gebunden zu sehen. Sie hat den Vorsitz 2020 neu übernommen und will sich ein eigenes Bild machen. Käme es zu einer neuen Anhörung von Zeugen, würden wohl die Kinder des Altkanzlers, Peter und Walter, dessen Verleger und auch der Historiker Theo Schwarzmüller aus Hauenstein befragt. Das Landgericht Köln hatte geurteilt, Schwan sei als früherer Ghostwriter Kohls zu Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Kohls Sohn Peter hatte ausgesagt, er habe seinen Vater gewarnt, weil in dem Vertrag mit Schwan eine entsprechende Klausel gefehlt habe.

Das OLG gab den Parteien bis zum 3. Februar Zeit, zu den Hinweisen des Gerichts vom Donnerstag schriftlich Stellung zu nehmen. Schwans Anwalt Rainer Dresen zeigte sich gegenüber die RHEINPFALZ erfreut über den jüngsten Prozessverlauf. Die Verlagsgruppe Randomhouse, deren Justiziar er ist, sei natürlich zu einem Vergleich bereit. Eine Anfrage an Kohl-Richters Anwalt Stefan Wieser blieb am Donnerstagmittag zunächst ohne Antwort.

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