Corona Rheinland-Pfalz hebt Corona-Isolationspflicht auf

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Ab Samstag 0 Uhr gilt in Rheinland-Pfalz keine Isolationspflicht mehr für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind. Das habe der Ministerrat entschieden, teilte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstag mit.

Anstelle der Isolationspflicht müssen die Betroffenen aber außerhalb der eigenen Wohnung durchgehend Maske tragen. Diese Pflicht gelte für mindestens fünf Tage. Ein Besuch im Fitnessstudio oder im Restaurant sei damit faktisch nicht möglich, teilte das Ministerium mit. Kinder, die noch eine Kindertagesstätte besuchen, seien weiterhin von der Maskenpflicht befreit. „Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar. Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist. Die Menschen haben Verantwortung übernommen“, sagte Hoch.

Betretungsverbot in Krankenhäusern

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen laut Ministerium ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. In diesen Einrichtungen soll es demnach aber weiterhin möglich sein, dass Beschäftigte und Arbeitgeber eine der Arbeitsquarantäne entsprechende Regelung treffen.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben. Hessen folgt voraussichtlich am Mittwoch.

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