Rheinland-Pfalz Reichsflaggen können künftig beschlagnahmt werden

Wird gerne zur Provokation genutzt: Die Reichsflagge.
Wird gerne zur Provokation genutzt: Die Reichsflagge.

Die Behörden in Rheinland-Pfalz können künftig die historische schwarz-weiß-rote Reichsflagge beschlagnahmen, wenn sie öffentlich gezeigt wird. Voraussetzung: Sie wird so präsentiert, dass sie einschüchternd oder provozierend wirkt. Und das ist laut Landes-Innenministerium eigentlich immer der Fall, wenn Unbeteiligte sie zu sehen bekommen. Wer dann mit der Flagge erwischt wird, soll außerdem ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro zahlen müssen.

Schon seit 1998 sollen Polizei und Ordnungsämter gegen jene Flaggen vorgehen, die als Kriegsflaggen des Deutschen Reiches zum Beispiel in der Kaiserzeit und zur Zeit der Weimarer Republik verwendet wurden. Und Fahnen mit Hakenkreuzen darauf sind ohnehin verboten. Dass er nun mit einem überarbeiteten Erlass auch gegen schwarz-weiß-rote Flaggen ohne weitere Zusatz-Zeichen vorgehen lässt, begründet Innenminister Roger Lewentz (SPD) so: Sie würden „zunehmend als Provokation oder gar unter aggressiven Begleitumständen verwendet“.

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