Landgericht Frankfurt Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben beginnt im Februar

Demonstranten in Wiesbaden solidarisierten sich im Sommer 2020 mit den Empfängern der Drohschreiben.
Demonstranten in Wiesbaden solidarisierten sich im Sommer 2020 mit den Empfängern der Drohschreiben.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben beginnt am 16. Februar vor dem Landgericht Frankfurt. Der Mann müsse sich unter anderem wegen des Vorwurfs der Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung und Bedrohung verantworten, so ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Außerdem werde ihm die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Volksverhetzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Empfänger der Drohschreiben waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie „Abfallprodukte“, „Volksschädling“ oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln.

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