Rheinland-Pfalz Pflicht zur Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen

Auch in Gaststätten entfällt das Eintragen in Listen oder das Scannen.
Auch in Gaststätten entfällt das Eintragen in Listen oder das Scannen.

Von Montag an müssen Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen, Kirchen, Dienstleistungsunternehmen wie Friseure und andere Organisationen in Rheinland-Pfalz keine Kontaktdaten von Besuchern und Kunden mehr erfassen. Das Mainzer Gesundheitsministerium teilte am Freitag mit, lediglich in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sei dies vorerst weiterhin erforderlich.

Das Land begründete die Änderungen mit der guten „Booster-Quote“ und den vielerorts geltenden 2G-plus-Regelungen. Viele Gesundheitsämter hatten zuvor aufgrund der extrem gestiegenen Fallzahlen die Kontaktnachverfolgung bereits weitgehend eingestellt, weil sie überlastet waren.

Mit der neuen, ab kommender Woche geltenden rheinland-pfälzischen Anti-Corona-Verordnung, werden auch die Quarantäne-Bestimmungen gelockert. Eine Verschärfung der Maßnahmen wurde für angemeldete Demonstrationen angeordnet. Hier gilt künftig grundsätzlich eine Masken- und Abstandspflicht.

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