Rheinland-Pfalz Pflicht zur Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen
Von Montag an müssen Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen, Kirchen, Dienstleistungsunternehmen wie Friseure und andere Organisationen in Rheinland-Pfalz keine Kontaktdaten von Besuchern und Kunden mehr erfassen. Das Mainzer Gesundheitsministerium teilte am Freitag mit, lediglich in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sei dies vorerst weiterhin erforderlich.
Das Land begründete die Änderungen mit der guten „Booster-Quote“ und den vielerorts geltenden 2G-plus-Regelungen. Viele Gesundheitsämter hatten zuvor aufgrund der extrem gestiegenen Fallzahlen die Kontaktnachverfolgung bereits weitgehend eingestellt, weil sie überlastet waren.
Mit der neuen, ab kommender Woche geltenden rheinland-pfälzischen Anti-Corona-Verordnung, werden auch die Quarantäne-Bestimmungen gelockert. Eine Verschärfung der Maßnahmen wurde für angemeldete Demonstrationen angeordnet. Hier gilt künftig grundsätzlich eine Masken- und Abstandspflicht.