Katholische Kirche Missbrauchsopfer stellen bei Bistümern neue Anträge

Bistum Speyer sind es bereits 39 Anträge, in Mainz 19.
Bistum Speyer sind es bereits 39 Anträge, in Mainz 19.

Bei den katholischen Bistümern in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind bereits Dutzende Anträge von Missbrauchsopfern auf höhere Anerkennungszahlungen eingegangen. Die deutschen Bischöfe hatten im September 2020 ein neues Verfahren beschlossen, bei dem Opfer sexuellen Missbrauchs Zahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten können. Anträge können seit dem 1. Januar gestellt werden - die Bistümer leiten diese dann an eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weiter.

Im Bistum Speyer sind es bereits 39 Anträge, im Bistum Trier 35, im Bistum Mainz 19 und im Bistum Limburg 14. Meistens handelt es sich um Folgeanträge von Menschen, die schon im vorherigen Verfahren beteiligt waren, ergab eine Umfrage. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz werden beim zweiten Antrag bereits erhaltene Leistungen in Anerkennung des Leids angerechnet. Die Festlegung der Höhe der zu zahlenden Beträge erfolge allein durch UKA.

Die Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche hatten lange auf eine Neuregelung der Zahlungen gedrängt. Bislang hatten sie im Schnitt 5000 Euro bekommen. Die einzelnen Bistümer stellen sich mit der Neuregelung auf hohe Zahlungen ein - teils in Millionenhöhe.

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