Rheinland-Pfalz Kabinett beschließt Lockerung der Corona-Regeln

Dürfen ab Montag auch in Rheinland-Pfalz öffnen: Gartencenter.
Dürfen ab Montag auch in Rheinland-Pfalz öffnen: Gartencenter.

Mit dem Beschluss der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung hat der rheinland-pfälzische Ministerrat am Freitag vorsichtige Lockerungen des Lockdowns auf den Weg gebracht. Die neue Verordnung - es ist die mittlerweile 16. ihrer Art - tritt an diesem Montag in Kraft und soll zunächst bis 14. März gelten. Sie enthält die Maßnahmen zur Öffnung einiger Läden, die bereits in den vergangenen Tagen angekündigt wurden. So dürfen neben Friseuren auch Blumenläden, Fahrschulen, Fußpflege und Tierparks öffnen. Garten- und Baumärkte dürfen ein „gartencenter-typisches Sortiment“ verkaufen, aber nur draußen.

Einzelunterricht in Musikschulen ist auch wieder möglich - außer Gesang und das Spielen auf Blasinstrumenten. Bestellte Ware kann nicht mehr nur abgeholt, sondern - unter strengen Auflagen - auch im Geschäft anprobiert werden. Beim „Termin-Shopping“ darf aber immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten.

Landkreise und kreisfreie Städte werden in der neuen Verordnung dazu verpflichtet, unverzüglich Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet.

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