Bruchmühlbach-Miesau Im Rathaus gilt die 3G-Regel

Wer das Rathaus aufsuchen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren.
Wer das Rathaus aufsuchen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren.

Die 3G-Regelung nach den Vorgaben der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt auch für Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach Miesau. Wer das Rathaus betreten will, muss außerdem seine Hände am Spender im Foyer desinfizieren sowie die Maskenpflicht und Abstandsregelung einhalten. „Bitte überlegen Sie, ob sie Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern klären können“, rät die Verwaltung. Das aktuelle Telefon-Verzeichnis gibt es im Amtsblatt der Verbandsgemeinde oder online auf www.bruchmuehlbach-miesau.de (unter Rathaus / Behördenwegweiser / Telefonverzeichnis). Sofern die Angelegenheit nur persönlich im Rathaus erledigt werden kann, muss ein Termin vereinbart werden. Beim Betreten muss am Informationsschalter der Impf-, Genesenen- oder der aktuellen Testnachweis mit Personalausweis vorgelegt werden.

x