Zweibrücken/Kaiserslautern Heiratsschwindler-Prozess: Sechseinhalb Jahre Haft für einen „Parasiten“

Urteil am Landgericht Zweibrücken: Ein einschlägig vorbestrafter Heiratsschwindler aus dem Kreis Kaiserslautern muss erneut ins
Urteil am Landgericht Zweibrücken: Ein einschlägig vorbestrafter Heiratsschwindler aus dem Kreis Kaiserslautern muss erneut ins Gefängnis: jetzt für sechseinhalb Jahre.

Sechseinhalb Jahre muss ein Heiratsschwindler aus dem Kreis Kaiserslautern, der unter anderen eine 39-Jährige aus der Region und ihre Familie um 125.000 Euro gebracht hat, in Haft. Die Große Strafkammer am Landgericht Zweibrücken verurteilte den 45-Jährigen am Montagvormittag wegen Betruges in 59 Fällen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Mann hat die Strafe noch im Gerichtssaal akzeptiert. Reue zeigte er keine, beschämt hatte er zu Prozessbeginn auf der Anklagebank gesessen.

200.000 Euro für „die große Liebe“

Laut Gericht hat der 45-Jährige 59 mal von 2015 bis 2020 unter dem Namen Finn Morris drei Frauen und deren Familien wegen vorgespiegelter schwerer Krankheiten und angeblicher Operationen insgesamt 200.000 Euro aus der Tasche gezogen. Hauptopfer ist eine 39-Jährige aus dem Kreis Kaiserslautern, die anderen beiden Frauen kommen aus Berlin und Karlsruhe. Alle drei hatte er über Partnerportale kennengelernt und ihnen die große Liebe versprochen.

Gericht: Ein „dissozial parasitärer“ Täter

Der Betrüger war im April in Neustadt nach einem Zeugenhinweis auf die Fahndungs-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ geschnappt worden. Die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas sprach in Ahnlehnung an das psychiatrische Gutachten über den 45-Jährigen von einem „dissozial parasitären“ Kriminellen und erklärte den Begriff Parasit in ihrer Urteilsbegründung: Es sei jemand, der sich „festklebt, Opfer ausnutzt, abfällt und sich dann etwas Neues sucht“.

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