Pfalz-Ticker Freispruch im Prozess um Nürburgring-Ausbau

Nürburgring-Affäre: Die Staatsanwaltschaft warf Urs Barandun Urkundenfälschung vor.
Nürburgring-Affäre: Die Staatsanwaltschaft warf Urs Barandun Urkundenfälschung vor.

Im Prozess um den Nürburgring-Ausbau hat das Landgericht Mainz den Geschäftsmann Urs Barandun freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert sprach am Donnerstag von einem Chaos mit sehr vielen Akteuren bei der 2009 spektakulär gescheiterten Privatfinanzierung des Freizeitparks an der Rennstrecke in der Eifel. Die Affäre sei zumal elf Jahre später schwer zu durchdringen. Der Schweizer Barandun war wegen Urkundenfälschung angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem bereits zweimal neu gestarteten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Barandun vorgeworfen, er habe Verantwortlichen der Nürburgring GmbH zwei ungedeckte Schecks über insgesamt angeblich 100 Millionen US-Dollar eines vermeintlich milliardenschweren US-Investors für den Nürburgring-Deal überreicht. Das Land Rheinland-Pfalz musste einspringen, der damalige Landesfinanzminister Ingolf Deubel (SPD) trat zurück. Inzwischen ist dieser vor allem wegen Untreue zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dagegen legte Deubel Revision ein.

Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen forderte am Donnerstag in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 12 600 Euro für Barandun. Er sollte 150 Tagessätze zu je 120 Euro zahlen, von denen 45 Tagessätze unter anderem wegen der jahrelangen Verfahrensdauer schon abgegolten wären. Der Verteidiger Lutz Beyer plädierte auf einen Freispruch. Er wies die Vorwürfe der Anklage zurück. Der nicht vorbestrafte Barandun betonte: „Ich habe nicht gegen das Gesetz verstoßen, auch nicht fahrlässig.“ Für eine Scheckfälschung habe er kein Motiv gehabt.

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