Bundestagswahl Freie Wähler: Kein Verfahren gegen Aiwanger nach Tweet mit Wahlprognose

Hubert Aiwanger
Hubert Aiwanger

Die Veröffentlichung einer Wahlprognose zur Bundestagswahl noch vor Schließung der Wahllokale hat für Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger offenbar keine juristischen Folgen. Der Bundeswahlleiter habe die Partei darüber informiert, dass er kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Aiwanger einleiten werde, teilten die Freien Wähler am Dienstagabend mit.

„Hubert Aiwanger wurde zu Unrecht verdächtigt und öffentlich angegriffen, jetzt müssen diejenigen Personen Konsequenzen ziehen, die Aiwanger angegriffen haben“, erklärte die Generalsekretärin der Freien Wähler in Bayern, Susann Enders.

Aiwanger hatte am Tag der Bundestagswahl am Nachmittag auf Twitter aus einer Prognose zitiert und damit einen Wahlaufruf zugunsten der Freien Wähler verbunden. Nach wenigen Minuten löschte er den Tweet. Der Bundeswahlleiter leitete Ermittlungen gegen Aiwanger ein, der wegen des Tweets von CSU und SPD scharf kritisiert wurde und sich später im bayerischen Landtag für den Tweet entschuldigte.

Nach dem Bundeswahlgesetz ist die Veröffentlichung von Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale eine Ordnungswidrigkeit, für die bis zu 50.000 Euro Geldbuße drohen.

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