Rheinland-Pfalz Falschaussage der Ex-ADD-Vizepräsidentin? Staatsanwaltschaft prüft Anzeige
Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft eine Strafanzeige der AfD gegen die frühere Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Begoña Hermann (66). Ihr wird uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ vorgeworfen.
In dem Fall geht es konkret um die Anzahl der Tage, die Hermann kurz nach der Ahrflut im Juli 2021 in der Technischen Einsatzleitung in Bad Neuenahr-Ahrweiler anwesend war. Die Trierer Aufsichtsbehörde hatte am 17. Juli 2021, drei Tage nach der Flut an der Ahr mit 134 Toten, die Einsatzleitung vom Landkreis Ahrweiler übernommen. Frisch weist in seiner Anzeige auf Widersprüche hin. Bei ihrer Vernehmung vor dem U-Ausschuss im Januar 2023 sagte Hermann, sie sei vom 23. bis 30. Juli 2021 im Ahrtal gewesen. Nach einer späteren Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage Frischs war sie aber nur vom 23. bis 26. Juli vor Ort. Also vier statt acht Tage. Falschaussagen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss sind strafbar, auch wenn die Zeugen nicht vereidigt werden. Hermann, die seit November 2022 im Altersruhestand ist, war zu dieser Zeit nicht nur die Stellvertreterin von Behördenchef Thomas Linnertz, sie war außerdem Leiterin der Katastrophenschutzabteilung der ADD. In der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli war sie nach ihrer Aussage vor dem U-Ausschuss im Urlaub am Fleesensee in Mecklenburg-Vorpommern, am 17. Juli kam sie zurück. Bereits zwei Wochen später, am 31. Juli, flog sie für 14 Tage zu einem Familienurlaub in die USA.
Genau dieser Urlaub ist Gegenstand eines internen Disziplinarverfahren gegen die politische Beamtin, die früher für die SPD kommunalpolitisch in Trier engagiert war. Von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wurde Hermann dann zunächst in die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und später in die ADD berufen. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Verfahren Ende Februar öffentlich gemacht. Begoña Hermann soll für die Einreise in die USA einen dienstlichen Grund konstruiert haben – ausgerechnet im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe. Gegenüber den Behörden habe sie einen Austausch mit US-Universitäten geltend gemacht. Zu dieser Zeit waren Privatreisen in die USA wegen der Corona-Pandemie nahezu unmöglich.