Karlsruhe /Leipzig Eileintrag gegen „Tag X“-Demo-Verbot in Karlsruhe erfolglos

Ein Polizist steht an einem Kontrollpunkt an der Bundesstraße B2 und kontrolliert Personen die in Richtung Innenstadt fahren. In
Ein Polizist steht an einem Kontrollpunkt an der Bundesstraße B2 und kontrolliert Personen die in Richtung Innenstadt fahren. In Leipzig werden Proteste gegen das Urteil im Prozess gegen Lina E. erwartet.

Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der linksradikalen „Tag X“-Demonstration in Leipzig ist gescheitert. Der Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde sei mit Beschluss vom Samstag nicht zur Entscheidung angenommen worden und damit für das Gericht gegenstandslos, teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit. Damit bleiben die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Freitag bestehen, denen zufolge das Verbot rechtmäßig ist. Der Eilantrag gegen das Demo-Verbot war am Samstagvormittag in Karlsruhe eingegangen.

In linken Kreisen war bundesweit für die Demonstration am Samstag um 17.00 Uhr mobilisiert worden. Anlass ist das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis, bei denen mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden. Die 28-jährige Studentin war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen der Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Die Stadt hatte die für Samstag geplante Demonstration unter dem Motto „United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ verboten. Grund waren Gewaltandrohungen in sozialen Netzwerken, die Gefahrenprognose der Polizei und Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Beschwerden dagegen hatten vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht in Sachsen keinen Erfolg.

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